Der Europäische Gerichtshof hat diese Woche ein weitreichendes Grundsatzurteil gefällt zur systematischen Erfassung aller Arbeitszeiten von Arbeitnehmern. Bisher galt die Aufzeichnungspflicht nur bei mehr als acht Stunden Arbeitszeit im Rahmen der gesetzlichen Höchstarbeitszeit. Gerade mittlere und kleine Unternehmen erwarten nun zusätzliche Belastungen, denn hier fehlt oftmals noch das technische Inventar für die elektronische Erfassung der Arbeitszeit und eine entsprechend ausgebaute, unternehmenseigene IT-Verwaltung.

Dazu sagt Franz Bergmüller, wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:

„Durch das Urteil werden Arbeitgeber in absehbarer Zukunft penible Kontrollmechanismen einführen müssen und die Arbeitnehmer könnten sich durch diesen erhöhten Druck durch die Kontrollen zunehmend überwacht fühlen. Ob dieses Urteil in der praktischen Umsetzung dabei wirklich den Arbeitnehmern zu Gute kommt, bleibt deshalb fraglich. Erst einmal wird dadurch keine einzige Überstunde abgebaut oder verhindert. Nicht nur im Innenverhältnis ist dieses Urteil problematisch, sondern auch im Außenverhältnis. Die bayerischen Unternehmen müssen auf internationalen Märkten konkurrenzfähig bleiben. Mit dem Urteil entsteht für diese auf absehbare Zeit zusätzliche Bürokratie und Belastungen, was zu einem Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Nicht-EU-Ländern führt.

Das zugrunde liegende EU-Recht hat Ausnahmetatbestände, die die nationalen Regierungen mit Hilfe von Gesetzen zur Geltung bringen können. Die AfD fordert daher die Staatsregierung auf, im Bundesrat tätig zu werden, um den Eingriff in ihre subsidiären Rechte abzuwehren und die Ausnahmetatbestände möglichst breit in nationalen Gesetzen zu verankern. Die EU-Technokraten werden von vielen Bürgern zu Recht als bürokratische Bremse angesehen. Eine Reformierung der Europäischen Union ist nötiger denn je.“