Den Gesetzentwurf des Artenschutz-Volksbegehrens und das Begleitgesetz der Staatsregierung kritisiert die AfD-Fraktion und teilt die Bedenken des Bauernverbands. Die AfD-Fraktion spricht sich dafür aus, den Interessen der Landwirte eine gleichwertige Stellung zum Umweltschutz einzuräumen. Der Bauernverband schreibt in einer Pressemitteilung, dass sich die am Runden Tisch „in kleinteiliger Arbeit entwickelten Lösungen nur unzureichend im ersten Gesetzentwurf wiederfinden“. Außerdem werde ein von Söder angekündigtes „ausgewogenes Maßnahmenpaket“ vermisst.

Dazu sagt Ingo Hahn, umweltpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:

„Die Landwirte werden vom Volksbegehren zu den Sündenböcken des Artenschwunds gemacht. CSU und Freie Wähler stellen sich in der Staatsregierung nicht schützend vor die Bauern. Sie versuchen nur, diese über das Begleitgesetz mit Steuergeld ruhigzustellen. Wenn die Landwirte Teile ihrer Flächen unbearbeitet lassen sollen und dafür entschädigt werden, bekommen sie Geld fürs Nichtstun und ihre unternehmerische Freiheit wird ihnen genommen. Die Bauern sollten sich darauf nicht einlassen! Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens ist viel zu einseitig. Die angekündigten Maßnahmen sind Flickschusterei, die zu wenig bringen. Dass auch Windradbetreiber für ein massives Insektensterben verantwortlich sind, wird zum Beispiel überhaupt nicht thematisiert. Der Erhalt der Artenvielfalt ist also eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die AfD-Fraktion setzt sich zudem für den Erhalt der Freiheit der Bauern ein. Wir geben außerdem dem bayerischen Steuerzahler eine Stimme. Ihm wird eine neue Rechnung von momentan 100 Millionen Euro für unnötige Ausgaben serviert.“