AfD-Forderung nach Minarett-Verbot abgelehnt

Die AfD hat am Donnerstag im Bayerischen Landtag einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der ein Bauverbot für Minarette in Bayern vorsieht. Orientalische Minarette passten nicht in die bayerischen Ortsbilder, sagte der Abgeordnete Richard Graupner. Vor allem aber sei ein Minarett mehr als ein „nett anzusehender Gebetsturm“, nämlich ein Symbol für den politischen und kulturellen Herrschaftsanspruch des Islams.

Die Altparteien haben damit kein Problem: CSU, Freie Wähler, FDP, Grüne und SPD lehnten die Forderung der AfD kategorisch ab. Ulrike Scharf (CSU) behauptete, ein Minarettverbot widerspreche dem grundgesetzlich garantierten Recht auf freie Religionsausübung. Dies ist natürlich unsinnig, denn Minarette sind zur islamischen Religionsausübung nicht zwingend erforderlich, und das Grundgesetz macht keine Aussagen über die Ausstattung von Gebetshäusern. Für die Grünen warf Ursula Sowa der AfD vor, „die Gesellschaft zu spalten“ und eine Religionsgemeinschaft in Misskredit bringen zu wollen, und Arif Tasdelen (SPD) hielt es angesichts 500.000 bis 600.000 in Bayern lebender Muslime und knapp 300 Moscheen mit sechs Minaretten für „völligen Schwachsinn“, dass Minarette Kirchtürmen Konkurrenz machen könnten. Laut Staatsregierung wird die Anzahl der Minarette jedoch nicht erfasst. Der türkische Ditib-Verband schätzt ihre Zahl deutlich höher ein als Tasdelen und geht von rund 400 Moscheen mit 30 Minaretten in Bayern aus.

Dass ein Minarettverbot in einem demokratischen Rechtsstaat durchaus möglich ist, beweist die Schweiz: Dort wurde nach einer Volksabstimmung 2009 ein Bauverbot in die Bundesverfassung aufgenommen. Gäbe es bei uns mehr direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild, könnten die Altparteien die schleichende architektonische Islamisierung Bayerns nicht so einfach weiterlaufen lassen.