Fraktion bringt Gesetzentwurf zu Sicherheit und Integrität auf den Weg

MÜNCHEN. Die AfD hat einen Gesetzentwurf zur „Gewährleistung von Sicherheit und Integrität“ im bayerischen Landtag vorbereitet, teilte die Fraktionsvorsitzende Katrin Ebner-Steiner mit. Dadurch solle verhindert werden, dass Vorbestrafte mit Eintrag im Führungszeugnis mit Steuergeldern als Mitarbeiter einer Fraktion beschäftigt werden können. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Christoph Maier, kündigte an, dass der Entwurf am morgigen Mittwoch auf der Tagesordnung im Ältestenausschuss behandelt werde, dessen Mitglied er ist.  

„Wir übernehmen damit alle Vorschläge, die die Landtagsverwaltung einer vom Landtagspräsidium beauftragten, interfraktionelle Arbeitsgruppe bereits vorgelegt hat“, erläuterte Maier. Grund sei die kürzlich erfolgte plötzliche Ablehnung der Initiative durch FDP, Grüne und SPD in der Arbeitsgruppe, bei neutraler Zurückhaltung von CSU und Freien Wählern. Die AfD hingegen habe die geplante Änderung von Abgeordnetengesetz, Fraktionszuschuss-Richtlinie und Hausordnung von Anfang an befürwortet, betonte der Parlamentarische Geschäftsführer. Deswegen wolle man sie nun als Gesetzentwurf einbringen. 

„Da die Neuregelung auch rückwirkend gelten soll, haben die ursprünglichen Initiatoren aus dem linken Lager oder anderen Fraktionen offenbar kalte Füße bekommen und befürchten, dass bei ihren eigenen Mitarbeitern Unangenehmes ans Tageslicht kommen könnte“, vermutet Maier. Die AfD selbst habe nichts zu befürchten, weil alle ihre Fraktionsmitarbeiter vor Vertragsabschluss  Führungszeugnisse vorlegen mussten. „Ursprünglich sollten die strengeren Kontrollen wohl die AfD treffen, aber jetzt drehen wir den Spieß um“, sagte Maier und fügte hinzu: „Wer unseren Gesetzentwurf ablehnt, kommt in Erklärungsnot und wenn alle zustimmen, wäre es der erste Gesetzentwurf den die AfD im Landtag durchgebracht hat.“ Fraktionen mit vorbestraften Mitarbeitern würden die monatlichen Zuschusszahlungen um die Einkommenshöhe gekürzt. Eine Anstellung könnte dann bestenfalls mit privaten Geldern erfolgen. Allerdings würden solche Mitarbeiter dann trotzdem keinen Ausweis mit Zutrittsberechtigung zum Landtag erhalten.