Nachdem das Verwaltungsgericht München den durch die Unterbringung von Asylbewerbern vollkommen überlasteten Gemeinden vor Augen geführt hat, dass sie ohne Rechtsfolgen die Aufnahme von Asylbewerbern ablehnen können, sieht die Bayerische Staatsregierung dennoch keinen Grund zum Handeln. Auf Anfrage des AfD-Abgeordneten Rene Dierkes antwortete der bayerische Innenminister Joachim Herrmann, die von der Gemeinde Greiling geführte Klage sei nur auf das unübliche Verwaltungshandeln des Landratsamts Bad Tölz/Wolfratshausen zurückzuführen. Es sei nicht davon auszugehen, dass eine größere Zahl weiterer kreisangehöriger Gemeinden in gleicher Sache gerichtliche Rechtsbehelfe einlegen.
Rene Dierkes, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, entgegnet darauf:
„Innenminister Herrmann zeigt eine weltfremde und ignorante Sichtweise. Natürlich wird jetzt die nächste Gemeinde, die auch nicht mehr kann und nicht mehr will, ihrer oberen Behörde gegenüber auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts München verweisen. Wenn der bayerische Innenminister auf diese Problematik nun mit ‚Bitte gehen Sie weiter, es gibt hier nichts zu sehen‘ antwortet, dann ist er entweder mit seinem Amt überfordert, oder er hält den Rest der Welt für minderbemittelt.
Ich werde künftig bei der Bayerischen Staatsregierung regelmäßig abfragen, ob weitere Gemeinden unter Berufung auf das Verwaltungsgericht München die Aufnahme von Asylbewerbern verweigern. Wenn das Verhältnis des Innenministers zur Realität in etwa dem Verhältnis von Oliver Pocher zum Literaturnobelpreis entspricht, dann müssen eben wir ein Auge auf die Realität haben.“