Die Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes in die gestrige Plenarsitzung des Bayerischen Landtags eingebracht (Drs. 19/13799). Damit soll das Naturschutzrecht effizienter und zielgenauer umgesetzt werden.

Gerd Mannes erklärt als umwelt- und klimaschutzpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:

„Jedes Jahr verliert Bayern 2.000 aktive Landwirte. Auch die landwirtschaftlich genutzte Fläche geht zurück. Die Staatsregierung gefährdet die Ernährungssicherheit. Vereinzelt hat sie Bürokratie verschlankt, aber woanders will sie neue überflüssige Vorschriften einführen. Für die Landwirte bedeutet das mehr Kontrolle, sinnlose Arbeit und weitere Verluste. Die Ausweitung der Moorkulisse ist eine neue Spielwiese für steuergemästete Umweltverbände. Jetzt sollen Moore verstärkt für CO2-Zertifikate benutzt oder gar Moorfutures ausgeben werden. Die bayerischen Klima-Zertifikate sind ökonomischer Unfug. Diese nutzlose Doppelregulierung zusätzlich zum EU-Emissionshandel ist nur weitere Bürokratie. Wir brauchen kein Moorplanschbecken für NGOs, sondern eine Zukunft für unsere Landwirte!“

Harald Meußgeier ergänzt als Leiter des Arbeitskreises für Umwelt und Verbraucherschutz der AfD-Fraktion:

„Eine Verknüpfung des Verbots der Grundwasserabsenkung mit der agrarförderrechtlichen Gebietskulisse schafft Rechtsunsicherheit. Der neue Moorschutzartikel sollte auf bestehende Moore begrenzt werden, statt deren Ausweitung zu beabsichtigen. Bei Wiedervernässungen müssen die Bewirtschaftung angrenzender Flächen und die regionale Wasserverfügbarkeit berücksichtigt werden. Und ein lediglich prognostiziertes ‚Wiederbesiedlungspotenzial‘ von Wiesenbrütern darf nicht ausreichen, um die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen zu untersagen. Wir brauchen einen Naturschutz, der mit den Landwirten arbeitet – nicht gegen sie.“