Eine Afghanin und ihre beiden minderjährigen Söhne haben vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilerfolg erzielt. Die Bundesregierung durfte frühere Aufnahmeerklärungen nicht pauschal für erloschen erklären. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg muss den Fall nun erneut prüfen.

Jörg Baumann, Leiter des Arbeitskreises Inneres der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, erklärt:

„So sieht also die groß angekündigte Migrationswende von Söder und Merz aus: Die Bundesregierung verspricht, freiwillige Aufnahmeprogramme zu beenden, wickelt den Kurswechsel aber derart unsauber ab, dass ihr Vorgehen vor Karlsruhe keinen Bestand hat. Das ist kein entschlossenes Regierungshandeln, sondern juristisch dilettantisches Stückwerk.“