CSU und Freie Wähler haben heute den AfD-Antrag zum Erhalt kleiner Wasserkraftanlagen abgelehnt. Er richtet sich gegen den im EEG 2027 vorgesehenen Wegfall der Einspeisevergütung für neue, modernisierte Anlagen unter 25 Kilowatt. In Bayern bestehen 1.766 Anlagen dieser Größenklasse. Leider wurden seit 2018 nur 20 Anlagen neu in Betrieb genommen. Zwischen 2022 und 2025 gab es lediglich sieben Förderfälle. Bundesweit entfallen auf Wasserkraft rund 146 Millionen Euro bzw. 0,83 Prozent der EEG-Förderzahlungen.

Florian Köhler, energiepolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, erklärt:

„CSU und Freie Wähler konnten unseren Antrag inhaltlich nicht widerlegen. Trotzdem lehnten sie ihn mit der Ausrede ab, die Staatsregierung kümmere sich bereits darum. Eine verbindliche Bundesratsinitiative oder eine andere Maßnahme gibt es jedoch nicht. Wir fordern, den Förderausschluss für kleine Wasserkraftanlagen aus dem EEG 2027 zu streichen und modernisierten Bestandsanlagen eine verlässliche Vergütung zu sichern. Ihre Leistungen für Netzstabilität, Notstromversorgung, Schwarzstartfähigkeit und Krisenvorsorge müssen anerkannt werden.“

Oskar Lipp, Leiter des Arbeitskreises „Wirtschaft, Energie, Digitales“, ergänzt:

„Kleine Wasserkraft liefert Tag und Nacht Strom, stärkt die regionalen Netze und sichert Wertschöpfung im ländlichen Raum. Bayern braucht ein öffentliches Potenzialkataster im Energie-Atlas Bayern für bestehende Querbauwerke, Mühlkanäle und frühere Standorte sowie schnellere und verhältnismäßige Genehmigungsverfahren. Die AfD wird weiter Druck machen, damit diese verlässliche Energiequelle nicht abgewürgt wird.“