Die AfD-Fraktion hatte im vergangenen Jahr einen Antrag mit dem Titel „Freiheit und Privatsphäre schützen – Recht auf Bargeld im Grundgesetz verankern“ im Bayerischen Landtag eingebracht (Drs. 19/5959). In diesem forderte sie die Staatsregierung auf, sich für die grundgesetzliche Verankerung eines Bargeldschutzes einzusetzen. Dazu ist im Bundesrat eine Grundgesetzänderung mit Ergänzung des Art. 14 durch Hinzufügung eines vierten Absatzes wie folgt anzustreben: „(4) Jeder hat zur Verwirklichung seiner Eigentumsrechte das Recht zur uneingeschränkten Nutzung von Bargeld. Von der Notenbank herausgegebene Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Abschaffung oder Verknappung physischer Zahlungsmittel sowie die Einschränkung ihrer Nutzung zu Geschäfts- und Sparzwecken sind unzulässig. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“
Rene Dierkes erklärt dazu als rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag das Folgende:
„Nur Bargeld dient der Wertaufbewahrung bei vollständiger Selbständigkeit und Anonymität seines Besitzers. Es schützt die Privatsphäre der Bürger. Bankkonten können hingegen überwacht oder gesperrt werden. Die Kontoführung ist mit Gebühren verbunden; sogar Negativzinsen können anfallen. Darüber hinaus ist der digitaler Zahlungsverkehr für Stromausfälle oder Kommunikationsstörungen besonders empfindlich. Als AfD setzen wir uns daher für den Schutz des Bargelds ein und lehnen den ‚digitalen Euro‘ ab. Der Bargeldverkehr darf nicht eingeschränkt, behindert oder unterbunden werden.
Wie üblich haben die Kartellparteien unseren Antrag abgelehnt. Aber plötzlich gibt es eine spektakuläre Wende: Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat übernimmt unsere Forderung nach Erhalt des Bargelds. AfD wirkt! Bargeld ist Freiheit.“