Der Bayerische Landtag hat heute mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern, Grünen und SPD eine Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes beschlossen (Drs. 19/676). Diese sieht vor, die bei angeblichen Störungen von Plenarsitzungen vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen drastisch zu verschärfen. So soll bei einer erheblichen oder wiederholten Verletzung der Ordnung, der Würde oder der Hausordnung des Landtags ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 2.000 Euro und im Wiederholungsfall von bis zu 4.000 Euro sowie ein Ausschluss von bis zu zehn Plenarsitzungen festgesetzt werden.

Der stellvertretende Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Markus Walbrunn, erklärt dazu folgendes:

„In ganz Deutschland werden Gesetze gegen die AfD erlassen. Ständig erfinden die Altparteien neue Regelungen, um die Stimme der AfD und damit eines großen Teils der Bevölkerung zu unterdrücken. Offensichtlich stören unsere Redebeiträge die etablierten Kartellparteien in ihrer Komfortzone. Anstatt mit Argumenten oder idealerweise mit einer besseren Politik auf unsere legitime Kritik zu reagieren, fällt ihnen nichts anderes ein, als das freie Wort einzuschränken. Nun wollen die selbsternannten ‚Musterdemokraten‘ kritische Abgeordnete sogar mit Geldstrafen und dem Ausschluss von Sitzungen bestrafen.

Zu einer freiheitlichen Demokratie passen keine autoritären Maulkorbgesetze! Wir fordern die Abgeordneten der anderen Parteien auf, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu achten und auf den Boden des Grundgesetzes zurückzukehren.“

Christoph Maier stimmt ihm als Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion und Mitglied des Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen zu und kündigt rechtliche Schritte an:

„Dieser Gesetzentwurf ist ein Freibrief für die Sanktionierung oppositioneller Politiker. Es handelt sich um einen schweren Eingriff in das freie Mandat. Noch schwerwiegender wäre es nur, Oppositionspolitiker zu inhaftieren, aber auch das erscheint in Bayern nicht mehr ausgeschlossen.

Die Kartellparteien beabsichtigen, den demokratischen Diskurs autoritär zu steuern und die Meinungsfreiheit massiv zu beschneiden.

Als AfD-Fraktion halten wir diesen unerhörten Angriff auf die parlamentarische Demokratie für verfassungswidrig. Sie verstößt u.a. auch gegen das Bestimmtheitsgebot der Bayerischen Verfassung und untergräbt die Rechtssicherheit der Abgeordneten.

Wir lassen uns den Mund jedoch nicht verbieten! Wir werden weiter mutig und frei unsere Positionen im Landtag vertreten und rechtliche Schritte gegen dieses Willkürgesetz prüfen.“