Gestern konstituierten sich im Bayerischen Landtag die 14 ständigen Ausschüsse für die einzelnen Fachbereiche. In diesem Zusammenhang erfolgte auch die Wahl der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter.

Der AfD-Fraktion stehen aufgrund ihrer Größe zwei Vorsitze und zwei stellvertretende Vorsitze zu, jedoch wurde keiner der AfD-Vertreter gewählt. Im Europa- sowie im Agrarausschuss blieben die Posten der Vorsitzenden daher unbesetzt.

Der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Martin Böhm, kommentiert dies wie folgt:

„Die AfD vertritt als stärkste Oppositionsfraktion im Landtag einen großen Teil der bayerischen Wähler. Trotzdem verwehren ihr die Altparteien wieder einmal alle Ämter, die ihr aufgrund der Geschäftsordnung des Landtags zustehen. Ich gehöre dem Europaausschuss seit fünf Jahren an und stehe für die Europapolitik der AfD in Bayern, aber meine berechtigte Kritik an der EU ist offensichtlich nicht erwünscht. Sämtliche AfD-Vertreter wurden nicht abgelehnt, weil es Zweifel an ihrer Kompetenz gegeben hätte, sondern allein, weil sie der einzigen echten Oppositionspartei angehören.

Dieses skandalöse Gebaren schadet dem Ansehen des Landtags und belegt, dass den Altparteien ihre Ideologie wichtiger ist als unsere Demokratie. Ihre Scheinheiligkeit zeigt sich auch darin, dass sie kein Problem damit haben, den CSU-Abgeordneten Jürgen Baumgärtner zum Vorsitzenden des Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr zu ernennen. Baumgärtner war früher Mitglied der rechtsextremen ‚Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene‘. Die CSU und die übrigen selbsternannten Demokraten stören sich daran offenbar weniger als an der AfD, die als demokratische Opposition die Staatsregierung kontrolliert. Dieser Aufgabe werden wir ungeachtet der Machtspiele des Parteienkartells mit Leidenschaft und Verantwortungsbewusstsein nachkommen.

Unsere Rechte auf Ausschussvorsitze sowie auf das Amt des Landtagsvizepräsidenten werden wir weiterhin einfordern. Und wir werden gegen die Änderung der Geschäftsordnung des Landtags klagen, durch die sich die Staatsregierung den Zugriff auf den Innenausschuss verfassungswidrig unter den Nagel riss.“