Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem gestrigen Urteil fest, dass die Schuldenbremse eine Zweckentfremdung von Coronahilfen zu Gunsten von Umweltprojekten und anderen Prestigevorhaben verbietet. Daher wurde der Bundeshaushalt der Ampel-Regierung für verfassungswidrig erklärt.

Dieses Urteil umgelegt auf den Bayerischen Haushalt 2022 würde bedeuten, dass auch dieser verfassungswidrig ist, so der Landtagsabgeordnete Ferdinand Mang.

Mang führt hierzu weiter aus:

„Erleichtert nehmen wir zur Kenntnis, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des Haushalts nun höchstrichterlich festgestellt hat.

Wir haben bereits in den Debatten zum bayerischen Haushalt 2022 die Staatsregierung darauf hingewiesen, dass unter dem Stichwort „Corona“ nicht einfach 1,9 Milliarden Euro nach Gutdünken verteilt werden können. Nach dem gestrigen Urteil aus Karlsruhe dürfte es nun keine Zweifel mehr geben, dass auch der bayerische Haushalt 2022 verfassungswidrig war.

Schon letztes Jahr haben wir gegen den bayerischen Haushalt Klage eingereicht. Wir gehen davon aus, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof nun zeitnah handeln und entscheiden wird. Es gibt nicht mehr den geringsten Grund, die Entscheidung aufzuschieben, denn die Rechtslage ist absolut eindeutig.

Nur die AfD macht wahre Bürgerpolitik, im Gegensatz zu den Altparteien. Wir werden diese Verschwendungswut der Staatsregierung offenlegen und beenden!“