Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD in Bayern beobachten. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Eilverfahren entschieden. Eine Beschwerde des AfD-Landesverbandes wurde zurückgewiesen.

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Ulrich Singer, äußert sich dazu wie folgt:

„Die AfD erzielt derzeit Rekordergebnisse in jeder Umfrage. In manchen Bundesländern stehen wir auf Platz eins und sind längst die neue Volkspartei. Verständlicherweise fürchten die etablierten Parteien um ihre Ämter und Pfründe. Daher instrumentalisieren sie den Verfassungsschutz als Waffe gegen die AfD. Kurz vor der bayerischen Landtagswahl ist dieses Ziel besonders offensichtlich. Durch die ‚Beobachtung‘ unserer Partei soll die demokratische Opposition diskreditiert werden. Dies ist ein schwerer Missbrauch einer Behörde zu politischen Zwecken. Der Verfassungsschutz ist kein Regierungsschutz!“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Andreas Winhart, ergänzt dazu:

„Nicht nur die AfD wird durch dieses Machtspiel benachteiligt, sondern unsere Demokratie insgesamt nimmt dadurch massiven Schaden. Insbesondere die parlamentarische Arbeit darf keinesfalls vom Verfassungsschutz überwacht werden, auch nicht über den Umweg einer Bespitzelung von Mitarbeitern der Fraktion oder einzelnen Abgeordneten.

Die AfD steht fest auf dem Boden des Grundgesetzes. Ich fordere die Bayerische Staatsregierung auf, ihre Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes zu beenden und sich dem demokratischen Wettbewerb ohne Machtmissbrauch zu stellen. In einer Demokratie entscheidet der Wähler über Stärke und Gestaltungsmöglichkeiten der Parteien, nicht eine von der Regierung kontrollierte Behörde!“