Der AfD-Landtagsabgeordnete Christoph Maier hatte die Bayerische Staatsregierung in einer Schriftlichen Anfrage vom 20.07.2023 nach einem eventuellen Migrationshintergrund der Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit gefragt, die im Jahr 2022 in bayerischen Schwimmbädern Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung begangen haben. Die Staatsregierung hat darüber jedoch, wie sie kürzlich in ihrer Antwort mitteilte, keinerlei Kenntnisse, da die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) lediglich eine Staatsangehörigkeit erfasst und keine Informationen über weitere oder frühere Staatsbürgerschaften enthält.

Christoph Maier äußert sich dazu als rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag wie folgt:

„In vielen Bereichen wird der Migrationshintergrund einer Person verzeichnet, z.B. bei Schülern anhand des Geburtslandes oder der Muttersprache. Bei Straftätern würde eine solche Erfassung jedoch deren Persönlichkeitsrechte verletzen, behauptet die Staatsregierung.

Wieder einmal wird der Täterschutz über alles gestellt! Das Interesse der einheimischen Bürger zu erfahren, wie viele Personen mit Migrationshintergrund in unserem Land Straftaten verüben, ist der Söder-Regierung völlig gleichgültig. Dabei ist diese Frage äußerst relevant im Hinblick auf die ‚Erfolge‘ der herrschenden Integrationspolitik – insbesondere, wenn Einbürgerungen erheblich erleichtert und beschleunigt werden sollen.

Statistiken belegen, dass bestimmte Verbrechen weitaus häufiger von Ausländern als von Einheimischen begangen werden. Es ist daher zu befürchten, dass Einbürgerungen im Schnellverfahren unsere innere Sicherheit dauerhaft gefährden, da eine Abschiebung von Kriminellen mit Migrationshintergrund dann nicht mehr möglich ist.

Nur die AfD tritt der verantwortungslosen Verschleuderung unserer Staatsbürgerschaft entschieden entgegen!