Nur drei Wasserversorger in Bayern – die Stadtwerke München, der Zweckverband Wasserversorger Fränkischer Wirtschaftsraum (WFW) und N-ERGIE (Nürnberg) – werden als „kritische Infrastruktur“ eingestuft. Dies ergab sich aus der Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Martin Böhm. Gemäß der „Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV)“ zählen dazu Anlagen, die mehr als 22 Millionen Kubikmeter Wasser pro Jahr gewinnen. Nur für diese gelten erhöhte Sicherheitsanforderungen.

Der bundespolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Martin Böhm, äußert sich dazu wie folgt:

„Die Regeln für die Einstufung als ‚kritische Infrastruktur‘ sind bundeseinheitlich festgelegt. Angesichts der Gefahr von Cyberattacken erscheinen mir die Schwellenwerte zu hoch angesetzt. Ich fordere die Staatsregierung auf, sich für eine Prüfung und Absenkung der Schwellenwerte einzusetzen. Das würde im Freistaat die Sicherheit der Wasserversorgung deutlich erhöhen.

Äußerst bedenklich finde ich, dass der Staatsregierung keine Aufstellung der bayerischen Unternehmen im Energiebereich vorliegt, die beim BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) als kritische Infrastruktur registriert sind. Überdies ist die Regierung nicht vollständig darüber informiert, welche bayerischen Kommunen im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die kommunale Daseinsvorsorge sowie als örtliche Sicherheitsbehörden Anlaufpunkte für die Bevölkerung im Krisenfall (SOS-Punkte, ‚Leuchttürme‘) eingerichtet haben. Sie weiß daher auch nicht, welche Gemeinden noch Unterstützung brauchen. Diese Informationsdefizite sollten umgehend behoben werden!

Ich fordere die Staatsregierung außerdem auf, sich auf Bundesebene dringend für eine beschleunigte Verabschiedung des ‚Kritis-Dachgesetzes‘ einzusetzen, mit dem sektorenübergreifend Vorgaben und Strukturen zum physischen Schutz von kritischen Infrastrukturen umfassend gesetzlich geregelt werden sollen.“