Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag brachte heute einen Antrag ein, in dem die Staatsregierung aufgefordert wird, auf Bundesebene dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 zu widersprechen. Durch dieses würde das Vererben oder Verschenken von Immobilien aufgrund der Anpassung des Bewertungsgesetzes noch teurer werden. Generell tritt die AfD für die Abschaffung der Erbschaftssteuer ein. Zumindest muss es aber eine spürbare Erhöhung der Freibeträge bei Erbschafts- und Schenkungssteuern geben.

Dazu äußert sich Katrin Ebner-Steiner, finanzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, wie folgt:

„Das von der Bundesregierung eingebrachte Jahressteuergesetz 2022 wird das Vererben und Verschenken von Immobilien in vielen Fällen erheblich verteuern. Die neuen Bewertungsmaßstäbe werden in Bayern dazu führen, dass viele Eigentümer ihre geerbten Immobilien gegen ihren Willen verkaufen müssen. Deshalb darf dieses Gesetz in der jetzigen Form nicht verabschiedet werden.

Wir fordern zumindest eine deutliche Erhöhung der Freibeträge bei den Erbschafts- und Schenkungssteuern. Noch besser wäre allerdings die Abschaffung der Erbschaftssteuer! Durch diese wird schließlich ein Vermögen versteuert, das bereits zuvor besteuert wurde. Wer sein Eigenheim durch Erwerbstätigkeit finanziert, zahlt bereits Einkommenssteuer. Zudem ist es eine Frage der Gerechtigkeit: Es darf nicht sein, dass Kinder das Eigenheim ihrer Eltern verkaufen müssen, um die Erbschaftssteuer bezahlen zu können!

Würde die Staatsregierung mehr auf die eigenen Bürger schauen, anstatt immer höhere Milliardenbeträge in Prestige- und Klimaprojekte zu stecken, könnte ein möglicher Wegfall der Erbschaftssteuer leicht kompensiert werden.“