Während der Plenardebatte am 27. September zur Verfassungswidrigkeit von Teilen der Geschäftsordnung des Würzburger Stadtrates sowie der Sitzung des Ältestenrates am Tag darauf wurde der AfD-Landtagsabgeordnete Christoph Maier vom Grünen-Abgeordneten Toni Schuberl persönlich angegriffen.

Christoph Maier, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, führte in seiner heutigen Stellungnahme dazu folgendes aus:

„Der Abgeordnete Schuberl missbrauchte sein Rederecht, indem er mehrfach persönliche Angriffe gegen meine Person führte. Vizepräsident Gehring rügte die Äußerungen nicht und ermahnte den Redner auch nicht, zur Sache zu sprechen, obwohl dies seine Pflicht als neutraler Sitzungsleiter gewesen wäre. Außerdem wurde es mir von Vizepräsident Gehring trotz meines Verlangens verweigert, die Angriffe gegen mich im Rahmen einer persönlichen Erklärung zurückzuweisen.

Stattdessen wurde ich im Anschluss meiner Ausführungen von Staatsminister und Mitglied des Landtags Florian Herrmann in einem Zwischenruf mehr als unflätig beschimpft, ohne dass diese Formalbeleidigung von Vizepräsident Gehring gerügt wurde.

Entgegen den Anträgen der AfD-Fraktion wurden weder die Ausführungen des Abgeordneten Schuberl als rügefähig erachtet, noch wurde die Fehlerhaftigkeit der Sitzungsleitung durch Vizepräsident Gehring festgestellt. Überdies wurde wahrheitswidrig behauptet, dass eine Rüge gegen Staatsminister Florian Herrmann nicht möglich wäre, weil Mitglieder der Staatsregierung nicht gerügt werden könnten. Tatsächlich kann jedoch jedes Mitglied des Landtags gerügt werden, wie § 117 Abs. 1 der Geschäftsordnung zeigt, unabhängig davon, ob es auch der Regierung angehört.

Es darf nicht sein, dass die Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags in die Beliebigkeit der Parlamentsmehrheit gestellt wird und sich niemand mehr auf deren Einhaltung verlassen kann! Der Bayerische Landtag wird dadurch zu einer rechtsfreien No-Go-Area, in der Rechts- und Machtmissbrauch Einzug halten. Das ist ein Tiefpunkt für dieses Parlament.“