Die AfD-Fraktion hat im Bayerischen Landtag einen Antrag unter dem Titel „Änderung Staatsangehörigkeitsgesetz ‒ Keine deutsche Staatsbürgerschaft für Terroristen und Clanmitglieder“ eingebracht. Darin wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, in § 17 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz eine Nr. 8 einzufügen, die bei doppelter Staatsbürgerschaft die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit ermöglicht, wenn es sich um Gefährder oder Mitglieder krimineller Organisationen oder Clans handelt.

Die AfD folgt damit einem Beschluss des Petitionsausschusses des Bundestags vom 10. Februar 2021, in dem diese Maßnahme positiv gewürdigt wurde.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, erklärt dazu folgendes:

„Wer die deutsche Staatsbürgerschaft hat, sollte die wesentlichen Grundsätze unserer Demokratie und rechtsstaatlichen Ordnung akzeptieren. Leider ist dies bei Islamisten und Mitgliedern krimineller Clans nicht der Fall. Sie gefährden unsere Sicherheit und tragen dazu bei, dass sich Teile deutscher Städte zunehmend in ‚No-go-Areas‘ verwandeln. Besonders Frauen und Homosexuelle müssen in manchen Gegenden bereits Angriffe auf offener Straße fürchten.

In ganz Deutschland halten sich derzeit über 200 solcher potenziell gefährlichen Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft auf. Nach einer Verschärfung des Staatsangehörigkeitsgesetzes könnten diese Gefährder und Kriminellen leichter ausgewiesen werden.

Die AfD setzt sich als einzige Partei dafür ein, Deutschland wieder sicher zu machen. Deshalb fordern wir: Keine doppelte Staatsbürgerschaft für Terroristen!“