Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. em. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier hat ein Gutachten zum Thema „Gendern als verfassungsrechtliche Verpflichtung“ vorgelegt. Die Studie war von der Theo-Münch-Stiftung für Deutsche Sprache in Auftrag gegeben worden. Der renommierte Rechtswissenschaftler stellt darin klar, dass sich weder aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 des Grundgesetzes noch aus dem Schutz der geschlechtlichen Identität als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eine „verfassungsrechtliche Verpflichtung zu geschlechtergerechter Rechts- und Amtssprache“ ergibt.

Der wissenschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Prof. Dr. Ingo Hahn, äußert sich dazu wie folgt:

„Es gibt keine staatliche Pflicht zum Gendern. Zu diesem Fazit kommt das Gutachten des führenden Verfassungsrechtlers Hans-Jürgen Papier. Behörden müssen keine verqueren, genderideologischen Formulierungen benutzen. Und erst recht darf den Bürgern ihr Sprachgebrauch nicht vorgeschrieben werden.

Da das traditionelle generische Maskulinum keine geschlechtsspezifischen Aussagen beinhaltet, wird durch seine Verwendung niemand diskriminiert. Wohl aber kann die Verständlichkeit der Sprache durch das Gendern leiden. Da das Verständlichkeitsgebot der Amts- und Rechtssprache jedoch Verfassungsrang genießt, könnten ‚genderkorrekte‘, für viele Bürger unverständliche Schreibweisen mit Sternchen, Doppelpunkten, ‚Binnen-I‘ oder ‚Gender-Gap‘ sogar verfassungswidrig sein.

Eine gewichtige Stimme aus der Rechtswissenschaft bestätigt also die Position der AfD: Ein staatlicher Befehl zum Gendern ist verfassungswidrig.“