Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag hat Klage gegen das jüngste Änderungsgesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes der Verwaltungsgerichtsordnung am Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Zudem haben die Juristen der AfD-Fraktion auch eine Popularklage selbigen Inhalts erhoben.

Christoph Maier, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag und stellvertretender Vorsitzender des Verfassungsausschusses, führt hierzu aus:

„Mit der jüngsten Gesetzesänderung hat sich die Staatsregierung die Möglichkeit geschaffen, in Zukunft eine unbestimmte Anzahl von Senaten des Verwaltungsgerichtshofes in Ansbach zu errichten. Dies verstößt eindeutig gegen den Wortlaut des ermächtigenden Bundesgesetzes und ist somit ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip sowie gegen das Prinzip der Bundestreue.

Der Wortlaut des ermächtigenden Bundesgesetzes verlangt eindeutig, dass die Anzahl der zu verlegenden Senate klar bestimmt werden muss. Es besteht zudem die Gefahr, dass sich die Staatsregierung parallel in Ansbach einen eigenen Senat schafft und diesen dann mit ihr wohlgesonnenen Richtern besetzt.

Grundsätzlich ist nichts gegen eine Aufstockung der Senate am Verwaltungsgerichtshof einzuwenden. Die AfD fordert schon seit Jahren eine bessere Ausstattung des Verwaltungsgerichtshofes, um die Justiz in Bayern funktionsfähig zu halten. Jedoch muss sich dabei an geltendes Recht gehalten werden, wozu die Staatsregierung offenbar nicht in der Lage ist.

Die willfährigen Kartellparteien unterstützen auch noch die rechtwidrige Verlegung der Senate des Verwaltungsgerichtshofs nach Ansbach. Dies gleicht einem Schildbürgerstreich und zieht unseren Rechtsstaat ins Lächerliche.

Die AfD als Rechtsstaatspartei wird gegen die Selbstermächtigung der Bayerischen Staatsregierung, Senate nach Belieben zu verlegen, klagen.“