Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf im Bayerischen Landtag eingebracht, in dem sie eine Verdienstobergrenze für Vorstandsmitglieder der bayerischen Sparkassen vorsieht. Der AfD-Entwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes legt fest, dass für Vorstände höchstens eine Vergütung in Höhe des 1,5-fachen der Besoldungsgruppe B11 des Bayerischen Besoldungsgesetzes vereinbart werden darf.

Die finanzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, erläutert dies wie folgt:

„Derzeit können rund 48 Prozent der Deutschen mit ihrem Einkommen ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten. Die Ursachen liegen in der dramatischen Geldentwertung sowie in den immensen Steuern und Abgaben. Die von den Kartellparteien verschuldete Energiekrise wird bald noch weitaus mehr Menschen verarmen lassen.

Trotzdem bedienen sich Politiker und Funktionäre weiterhin schamlos am Geld des Steuerzahlers. Soeben wurden die Bezüge der EU-Beamten schon wieder erhöht – um unfassbare 8,5 Prozent! Solche Ungerechtigkeiten sind für uns inakzeptabel. Deshalb fordern wir, dass die Gehälter der Vorstandsmitglieder der bayerischen Sparkassen begrenzt werden. Sparkassen sind für die Menschen da, nicht für ihre Vorstände!“

Ihr Kollege Christoph Maier, der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, ist sich mit ihr einig:

„Finanzinstitute wie die Sparkassen sind der nachhaltigen Entwicklung einer Region und nicht der Gewinnmaximierung ihrer Vorstände verpflichtet. Einkommensmillionäre unter den Sparkassenvorständen sind jedoch keine Seltenheit. Währenddessen werden Gebühren erhöht und Negativzinsen an die Sparkassenkunden weitergegeben.

Die AfD will erreichen, dass die Sparkassen keine Selbstbedienungsläden ihrer Vorstände mehr sind. Unser Entwurf sieht eine Verdienstobergrenze in Höhe des 1,5-fachen der Besoldungsgruppe B11 vor. Das wäre dann ein monatliches Gehalt von rund 21.570 Euro. Eine leistungsgerechte Bezahlung ist somit weiterhin gewährleistet. Gute Arbeit muss gut bezahlt werden. Aber maßlose Bereicherung auf Kosten der Sparer darf es nicht mehr geben.“