Am 1. Juni 2022 wurde ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion zum Hochschulinnovationsgesetz von den Altparteien abgelehnt. Die Forderung der AfD war, dass ausländische Studenten über mehr als nur die im Gesetzesentwurf der Staatsregierung geforderten „Grundkenntnisse“ des Deutschen verfügen müssen. Jetzt, mehr als einen Monat später, bringt die CSU selbst einen Änderungsantrag ein, der genau diese Forderung übernimmt, sogar mit fast identischer Begründung.

Dazu sagt der wissenschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Prof. Dr. Ingo Hahn:

„Was wir hier erleben, ist der Normalzustand im Bayerischen Parlament: Die AfD beteiligt sich konstruktiv und sachorientiert an den Gesetzgebungsverfahren, wird aber immer wieder aus ideologischen Gründen ausgebremst, und man gönnt uns nicht einmal den Erfolg eines angenommenen Änderungsantrags. Stattdessen werden unsere Ideen einfach so kopiert; die Staatsregierung stellt einen inhaltsgleichen Änderungsantrag, und selbst bei der Begründung greift man auf unsere Argumente zurück. Das hat mit redlicher und demokratischer Arbeit nichts zu tun. Bei einer Doktorarbeit würde man von einem Plagiat sprechen. Aber wenn es um akademische Titel geht, nehmen es die Unionsparteien ja häufig nicht so genau. Warum sollten sie dann bei einem einfachen Antrag anders arbeiten?“