In Baden-Württemberg ist die 2G-Regel an Hochschulen ab heute außer Vollzug gesetzt. Der Verwaltungsgerichtshof des Bundeslandes hatte entschieden, dass es unrechtmäßig ist, ungeimpfte Studierende vom Präsenzbetrieb auszuschließen. Er sah die Regelung als erhebliche Grundrechtsbeschränkung an.

Dazu sagt der wissenschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Prof. Dr. Ingo Hahn:

„Wir als AfD-Fraktion begrüßen diese Entscheidung in Baden-Württemberg. Sie bestätigt unsere Position: Bereits Ende November 2021 haben wir im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, der die sofortige Aussetzung der 2G-Regel an den Hochschulen forderte. Alle anderen Fraktionen haben den Antrag abgelehnt und sich damit auf die Seite der grundrechtswidrigen Politik der Staatsregierung geschlagen. Wir werden den Antrag nun erneut im Plenum in die Debatte einbringen und appellieren an den gesunden Menschenverstand der anderen Parteien: Nach der Aufhebung der 2G-Regel im Einzelhandel in Bayern ist ein Beharren auf der 2G-Regel an den Universitäten blanker Unsinn. Ein Student kann jetzt stundenlang shoppen gehen, aber eine 90-minütige Lehrveranstaltung an der Universität darf er nicht besuchen. Es reicht!“