Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag hat heute eine Klage am Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht gegen die Corona-Maßnahmen der Landtagspräsidentin, Ilse Aigner. Die Fraktion wehrt sich hiermit gegen die willkürlichen Zugangsbeschränkungen für ihre Mitarbeiter und Parlamentarier.

Auch die schikanösen Zutrittsvoraussetzungen zum Plenum des Bayerischen Landtages sind für die AfD-Fraktion mit den Grundsätzen des Parlamentarismus und insbesondere mit der Ausübung des freien Mandats vollkommen unvereinbar.

Dazu äußert sich Ulrich Singer, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, folgendermaßen:

„Gerade in einem Parlament mit seinen gewählten Volksvertretern sollte das Herz der Demokratie am lautesten schlagen. Doch was wir in den letzten 21 Monaten erleben mussten, zeigt, dass diese Staatsregierung und auch die Landtagspräsidentin nur noch den Schein einer Demokratie aufrechterhalten. Wer Abgeordneten den Zutritt zum Parlament nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, beschneidet massiv die Abgeordnetenrechte und verweigert somit einem Teil der Bevölkerung die politische Teilhabe.

Niemals hätte man sich vorstellen können, dass es in Deutschland einmal wieder so kommen würde, dass ein Teil der Bevölkerung ausgegrenzt, diskriminiert und diffamiert wird. Das Grundgesetz und die Bayerische Verfassung existieren anscheinend nur noch auf dem Papier. Mit Corona haben sich die Regierungen eine Grundlage geschaffen, um jede willkürliche Maßnahme zu begründen. Mittels Notverordnungen wird seit Beginn der Corona-Krise am Parlament vorbei entschieden, sodass nicht einmal mehr der durch die Bayerische Verfassung besonders geschützte Bayerische Landtag dieser Willkür Einhalt gebieten kann. Diese Entwicklungen stellen einen Tiefpunkt in der bayerischen Demokratie dar und lassen für die Zukunft noch schlimmeres erahnen.

Die AfD ist die einzige politische Kraft in diesem Land, die sich der Herrschaft der Willkür noch entgegenstellt.“