Aufgrund eines Briefes der Studentenvertretung der Hochschule München an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst sowie den Ausschuss für Gesundheit und Pflege erlässt das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Ausnahmeregelungen bei Testnachweisen für Prüfungen im Wintersemester 2021/2022.

Soweit Prüfungskandidaten im Einzelfall keinen PCR-Testnachweis erlangen können, können die Hochschulen ersatzweise eine Zulassung zur Prüfung auf der Basis eines täglichen negativen Antigen-Schnelltests ermöglichen. Studenten, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, können sich im Rahmen der Bayerischen Teststrategie kostenfrei mittels eines PCR-Tests testen lassen.

Der wissenschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Prof. Dr. Ingo Hahn, sagt dazu:

„Zunächst ist es erfreulich, dass der Widerstand der Studenten gegen die immer weiter ausufernden Zugangsbeschränkungen zur Bildung an Hochschulen zumindest zu kleinen Erleichterungen führt. Im Brief der Studentenvertretung fanden sich jedoch drei Forderungen, von denen leider nur die Zugangserleichterung zu Prüfungen aufgegriffen wurde. Der vorgeschlagene Zugang zur Bibliotheksausleihe und zu den praktischen und künstlerischen Lehrveranstaltungen unter 3G statt 2G-Bedingungen wurde von der Staatsregierung leider nicht berücksichtigt. Es wird hier also der Studienerfolg des Einzelnen nicht mehr an Fleiß und Lernbereitschaft, sondern an eine Injektion mit einem unzureichend erforschten Impfstoff verknüpft. Dies ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich und stellt faktisch eine Erpressung der Studentenschaft dar!“