Bis einschließlich November dieses Jahres registrierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) rund 30.000 Asylanträge von Personen, die offenbar bereits in Griechenland als „schutzberechtigt“ anerkannt worden waren. Damit wurde in jedem dieser Fälle geltendes Recht gebrochen. Denn laut Dublin-Verordnung ist stets der Staat für das Asylverfahren verantwortlich, in dem der Asylbewerber erstmals EU-Boden betritt und zuerst seinen Antrag stellt.

Der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Stefan Löw, äußert sich dazu wie folgt:

„Das Problem dieser unerlaubten Weiterreise von Migranten nach Deutschland, die dann hier einen zweiten Asylantrag stellen, ist längst bekannt. Die AfD-Landtagsfraktion hat bereits im April in einem Antrag die Bayerische Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundes- und EU-Ebene dafür einzusetzen, dass diese Sekundärmigration unterbunden wird. Passiert ist jedoch nichts.

Von verschiedenen Politikern der Altparteien, etwa dem ehemaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer, wurden zwar immer wieder mal einige Ankündigungen geäußert und Drohungen gegenüber Griechenland ausgesprochen. Aber es blieb stets bei leeren Worten. Die Griechen weigerten sich sogar, Geld aus Deutschland zu nehmen, um ihre Asylanten besser zu versorgen, damit sie nicht mehr weiterziehen. Für sie ist es schließlich bequemer, die Lebensumstände der Migranten auf bescheidenstem Niveau zu belassen, damit der Anreiz zur Weiterreise nach Deutschland fortbesteht. So kann es nicht weitergehen!

Wir erneuern daher unsere Forderung an die Staatsregierung, dieses Thema gegenüber der neuen Bundesregierung zur Sprache zu bringen. Deutschland ist nicht das Sozialamt sämtlicher Migranten dieser Welt!“