Die AfD-Fraktion und einige ihrer Mitarbeiter haben heute Klage am Verwaltungsgericht München gegen die willkürlichen Zugangsbeschränkungen erhoben. Seit dem 26. November 2021 gilt auch für die Mitarbeiter der Fraktionen die 3G-Regel. Den Mitarbeitern wird also rechtswidrig ihr in § 4 der Corona-Arbeitsschutzverordnung verankertes Recht auf Testung im Betrieb verwehrt. Abgeordnete können sich hingegen im Landtag kostenlos testen lassen.

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christian Klingen, führt hierzu folgendes aus:

„Einmal mehr zeigen die Mächtigen im Freistaat, was sie von der arbeitenden Bevölkerung halten. Während Funktions- und Würdenträger sich ohne Probleme im Landtag testen lassen können, wird von den Mitarbeitern verlangt, dass sie sich den Zutritt zu ihrem Arbeitsplatz erkaufen. Die AfD-Fraktion geht nun gerichtlich gegen diese Willkür vor. Leider sehen weder die FDP als angebliche Partei der Freiheit noch die SPD als einstige Arbeiterpartei dazu eine Veranlassung. Die AfD ist derzeit die einzige wirkliche Oppositionspartei.

Diese Klage ist nur die erste einer ganzen Reihe von Klagen gegen die neuesten willkürlichen Corona-Maßnahmen im Freistaat. Demnächst werden wir auch eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof einreichen, um das Volk vor der Willkür Söders und seiner Amigos zu schützen!“