Die Fraktionen der Altparteien haben einen Entwurf zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes vorgelegt. Laut diesem sollen Ersatz- bzw. Privatschulen auch dann eine Zweidrittel-Finanzierung erhalten, wenn sie aufgrund coronabedingter Kontaktbeschränkungen die Mindestschülerzahl von vierzehn pro Klasse nicht erreichen konnten.

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christian Klingen, äußert sich dazu wie folgt:

„Der Gesetzentwurf zur Schulfinanzierung ist gut gemeint, aber schlecht ausgeführt. Zum einen ist nicht klar, wie die Schulen die künftige Erreichbarkeit der Mindestschülerzahl ‚glaubhaft machen‘ sollen. Zum anderen betrifft dies derzeit ohnehin nur zwei Schulen in ganz Bayern. Und schließlich soll das Gesetz rückwirkend zum 1. August 2021 in Kraft treten. Das ist so, als würde ich heute einen Strafzettel bekommen, weil ich vor einem halben Jahr mit dem Auto eine Höchstgeschwindigkeit überschritten habe, die jetzt erst festgesetzt wurde.

Trotz dieser Mängel hätte die AfD-Fraktion diesem Gesetzentwurf im Interesse der betroffenen Schüler zustimmen können, wenn sie nicht wieder pauschal ausgeschlossen worden wäre. Der Entwurf wurde ‚interfraktionell‘ erarbeitet – ohne jedoch die AfD-Fraktion auch nur davon in Kenntnis zu setzen! Ein im Grunde sinnvolles Gesetz wird als Machtmittel gegen die AfD missbraucht. Dieser undemokratischen Kungelei der Altparteien mussten wir unsere Zustimmung versagen. Daher stimmten wir mit Enthaltung.“