Die Bayerische Staatsregierung hat eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen bis zum 29. Oktober beschlossen. In einigen Bereichen soll es jedoch Lockerungen geben: So sind Volksfeste künftig wieder erlaubt, die Besucher müssen aber geimpft, genesen oder getestet sein. Auch Clubs und Diskotheken dürfen ab Freitag wieder öffnen. Hier gilt allerdings eine verschärfte 3G-Regel, d.h. als Testnachweis muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 5.000 Euro für den Betreiber bzw. von 250 Euro für den Besucher. Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen mindestens zweimal pro Woche einen PCR-Test machen.

Der stellvertretende Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Franz Bergmüller, äußert sich dazu wie folgt:

„Während unsere Nachbarländer größtenteils wieder zur Normalität zurückgekehrt sind, herrscht in Deutschland immer noch der Ausnahmezustand. Ganz besonders gilt dies für Bayern, denn die Staatsregierung will die Bürger einfach nicht in die Freiheit entlassen. Mit den neuesten sogenannten ‚Lockerungen‘ gaukelt sie den Menschen eine Rückgabe einiger Freiheitsrechte vor; tatsächlich unterliegt die Gastronomie jedoch immer noch strengen Auflagen. Ungeimpfte werden weiterhin diskriminiert und benachteiligt. Und der Zwang zum PCR-Test ist eine hohe Belastung für die Bürger, die ihn bezahlen müssen, sowie für die Unternehmen, deren Gäste dadurch webbleiben. Die dringend nötige Erholung unserer bayerischen Gastronomie wird mit diesen Zwangsmaßnahmen nicht erreicht.

Ich fordere die Staatsregierung auf, ihre unnötigen Verordnungen wieder aufzuheben und die bayerische Gastwirtschaft vorbehaltlos zu öffnen.“