Seit heute gibt es Islamischen Unterricht an rund 420 Schulen in Bayern. Er gilt als reguläres Wahlpflichtfach und kann als Alternative zum Ethikunterricht gewählt werden. Zuvor wurde er nur als Modelversuch betrieben. Die AfD hatte gegen die Einführung des Islamischen Unterrichts vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof geklagt. Ihre verfassungsrechtlichen Bedenken wurden jedoch zurückgewiesen.

Die Vorsitzende und religionspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, kommentiert dies wie folgt:

„Leider hat der Verfassungsgerichtshof unsere fundiert begründeten Eilanträge gegen die Einführung des Islamunterrichts abgewiesen. Selbstverständlich akzeptieren wir diese Entscheidung, betonen aber, dass der Islamunterricht nach wie vor verfassungsrechtlich höchst problematisch ist. So war bei der Abstimmung über das zugehörige Gesetz nicht die notwendige Anzahl an Abgeordneten im Landtag anwesend. Schon dadurch fehlt ihm die hinreichende demokratische Legitimation. Allerdings wird der Verfassungsgerichtshof darüber noch im Hauptsacheverfahren entscheiden.

Darüber hinaus müssen wir feststellen, dass der Islam nun gegenüber anderen Religionsgemeinschaften bevorzugt wird. So verfügt beispielsweise die orthodoxe Kirche über eine vergleichbare Zahl von Gläubigen, darf aber keinen entsprechenden Unterricht anbieten. Auch unser Hinweis auf die Vielzahl konfessionsloser Bürger wurde vom Verfassungsgerichtshof nicht akzeptiert, da diese keine homogene Gruppe darstellen würden. Dies trifft jedoch ebenso auf Muslime zu. Als AfD-Fraktion werden wir uns weiterhin jeder Bevorzugung des Islam gegenüber anderen Religionen entgegenstellen.“

Ergänzend führt der Parlamentarische Geschäftsführer und rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Christoph Maier, dazu aus:

„Der Islamunterricht, den die Staatsregierung nun durchgesetzt hat, ist ein hybrides Konstrukt, das die Bayerische Verfassung nicht vorsieht. Entweder soll er den Islam bekenntnisfrei behandeln – dann benachteiligt er muslimische Schüler gegenüber christlichen, die bekenntnisorientierten Unterricht erhalten. Oder es werden auf intransparentem Umweg doch islamische Werte vermittelt – dann verstößt er aber gegen das staatliche Neutralitätsgebot. Schließlich dürfen nur kirchliche Religionsgemeinschaften Schüler in religiösen Bekenntnissen unterweisen. Söders und Piazolos Islamunterricht steht also in klarem Widerspruch zum Wortlaut unserer Verfassung.

Nun tritt ein, wovor die AfD seit langem warnt: Dem Islam werden Sonderrechte eingeräumt, weil mittlerweile so viele Muslime in Deutschland leben. Wir werden uns jedoch weiterhin, als einzige Fraktion im Landtag, dieser Privilegierung widersetzen und für den Erhalt der bayerischen und deutschen Identität eintreten.“