Gegen die rechtswidrige Anwendung der 2G-Regel durch Herrn Staatsminister Joachim Herrmann wird der selbst hiervon betroffene Abgeordnete Prof. Dr. Ingo Hahn vor Gericht auf einstweiligen Rechtschutz klagen.

Anlässlich der Veranstaltung „Going Dark“ am 4. Oktober 2021 in der Alten Kongresshalle in München versandte der Staatsminister ein Schreiben an alle Teilnehmer. Diesem ist unmissverständlich zu entnehmen, dass an der Veranstaltung nur genesene und geimpfte Personen teilnehmen dürfen. Ein Corona-Test ist für die Teilnahme nicht ausreichend. Weitere Informationen dazu finden Sie hier (linke zum offenen Brief).

Unter Missachtung des geltenden Rechts und entgegen den öffentlichen Verlautbarungen des bayerischen Ministerpräsidenten, Herrn Dr. Markus Söder, wird vom Staatsminister Herrmann hier die 2G-Regel durch den Freistaat Bayern angewandt. Selbst die aus verfassungsrechtlicher Sicht höchst bedenklichen Regelungen der 14. Bayerischen Infektionschutzmaßnahmenverordnung bieten momentan keinen Spielraum für die Anwendung der 2G-Regel durch den Freistaat Bayern.

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag und Kläger, Prof. Dr. Ingo Hahn, führt hierzu aus:

„Dass der Staatsminister hier ohne rechtliche Grundlage ungeimpfte Personen von öffentlichen Veranstaltungen des Freistaats ausschließen lässt, offenbart was die wahren Absichten der aus CSU und Freien Wähler gebildeten Staatsregierung sind. Es ist zu befürchten, dass dies erst der Anfang ist. Die Regierung wird wohl nach und nach versuchen Ungeimpfte aus jedem Bereich des öffentlichen Lebens auszuschließen.

Die AfD-Fraktion wird mit aller Macht gegen die Spaltung unserer Gesellschaft durch die Staatsregierung kämpfen. Da ich selbst von den ausgrenzenden Maßnahmen des Herrn Staatsministers Herrmann betroffen bin, werden ich und die AfD-Fraktion hiergegen alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um die Bürger unseres Freistaates zu schützen. Die AfD-Fraktion ist die einzige politische Kraft im Bayerischen Landtag, die sich für den Grundrechtsschutz der Bürger Bayerns einsetzt.“