Wie Medienberichten zu entnehmen war, plant die Bundesregierung bei der anstehenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes auch die Auskunftspflicht bezüglich des Impfstatus für bestimmte Berufsgruppen im Gesetz aufzunehmen. Hierbei sind vor allem Mitarbeiter von Kliniken, Arztpraxen, Kitas, JVAs, Pflege- und Wohnheimen betroffen. So werden sie für die Dauer der epidemischen Notlage ihrem Arbeitgeber Auskunft über den Impfstatus geben müssen.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, sagt hierzu:

„Zum wiederholten Mal hat die Bundesregierung und damit auch die CSU von Ministerpräsident Markus Söder gelogen.

Nun wird im Infektionsschutzgesetz die indirekte Impfflicht festgesetzt, obwohl Merkel und Söder das immer noch verneinen. Hier decken sich Taten und Worte schon lange nicht mehr.

Wenn jetzt ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter nach dem Impfstatus befragen darf, drohen auch Konsequenzen für die Mitarbeiter – von der Arbeitsplatzveränderung bis hin zur Kündigung. Dieser Druck ist nichts anderes als ein indirekter Impfzwang.

Als AfD-Fraktion wollen wir niemanden vom Impfen abhalten, wenn dies ein Bürger freiwillig möchte, doch die perfiden Impfkampagnen und die nun offensichtliche indirekte Impfflicht lehnen wir strikt ab. Eine Gesundheitsvorsorge, die unter Zwang und Androhungen ungesetzt wird, ist bedenklich und ruft bei vielen Menschen zu Recht Zweifel auf.

Daher fordern wir die Bayerischen Staatsregierung auf, sich im Bund dafür auszusprechen, jeglichen Zwang zum Impfen unmöglich zu machen und den eigenverantwortlichen Bürgern eine freie und mündige Entscheidung zu überlassen.“