Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 26. August 2021 die Anträge der AfD Fraktion sowie zweier Abgeordneter auf Feststellung, dass das PKGG verfassungskonform ist abgewiesen.

Dies diente zur Klärung der Frage, ob jeder Fraktion entsprechend ihrer Stärke im Parlament ein Sitz im parlamentarischen Kontrollgremium zusteht. Hilfsweise wurde beantragt, der bayerische Verfassungsgerichtshof möge feststellen, dass der Landtag zumindest Maßnahmen treffen muss, welche eine Willkürkontrolle der Nichtwahl der Kandidaten ermöglicht.

Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Klage sowohl im Hauptantrag als auch im Hilfsantrag aus rein prozessualen Gründen als unzulässig abgewiesen. Zur grundsätzlich aufgeworfenen Rechtsfrage, ob der AfD Fraktion ein Sitz im parlamentarischen Kontrollgremium zusteht, hat der bayerische Verfassungsgerichtshof keinerlei Aussagen getroffen. Auch unterließ er eine rechtliche Bewertung der vorangegangenen, nach Meinung der Fraktion willkürlichen, Nichtwahl der Mitglieder der AfD Fraktion ins parlamentarische Kontrollgremium.

Der bayerische Verfassungsgerichtshof begründete die Abweisung der Klage aus prozessualen Gründen als unzulässig mit den folgenden Argumenten:

  1. Es kam im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens über die jetzige Form des PKG zu keiner Meinungsverschiedenheit im Parlament. Dies ist aber eine prozessuale Voraussetzung des Meinungsstreitsverfahrens vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Dass die AfD zum damaligen Zeitpunkt noch gar nicht im Landtag vertreten war, nimmt der Bayerische Verfassungsgerichtshof zwar zur Kenntnis, erhält die Voraussetzung aber trotzdem aufrecht. Dass dies im Endeffekt zu einer erheblichen Einschränkung der Rechte von jüngeren Fraktionen zur Überprüfung von Gesetzen auf deren Verfassungskonformität führt, nimmt der Bayerische Verfassungsgerichtshof in Kauf. Der jungen AfD Fraktion Bayerischen im Landtag wird somit de facto die Möglichkeit zur Kontrolle aller Gesetze vor ihrem Eintritt in den Bayerischen Landtag genommen. Der AfD Fraktion wird hier schlicht etwas Unmögliches abverlangt. Die AfD Fraktion findet dies aus demokratietechnischen Gründen höchst bedenklich.
  2. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof führt aus, dass der positive Normenbestätigungsantrag wie er von anderen Landesverfassungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht angewandt wird in Bayern nicht statthaft ist. Mit dieser Entscheidung bleibt der verfassungsrechtliche Rechtsschutz in Bayern weit hinter dem Rechtsschutz anderer Verfassungsgerichte zurück.

Es ist gerade im Hinblick auf die reiche Geschichte der Demokratie und des Parlaments in Bayerns betrüblich, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof den Rechtsschutz einer vom Volk gewählten Fraktion derartig einschränkt.

Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat aber nicht über das Recht der AfD einen Sitz im parlamentarischen Kontrollgremium zu Belegen entschieden. Die AfD Fraktion im bayerischen Landtag wird nun alle rechtlichen Mittel prüfen und die entsprechenden Schritte einleiten, um das zurzeit bestehende Demokratiedefizit bei der Überwachung des Inlandsgeheimdienstes in Bayern zu beseitigen.

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, führt hierzu das Folgende aus:

„Das heutige Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs erfreut uns natürlich nicht. Für die Demokratie ist die Einschränkung des Rechtsschutzes durch ein Verfassungsgericht nie etwas Gutes. Allerdings muss beachtet werden, dass es sich hier um eine Entscheidung aus rein prozessualen Gründen gehandelt hat.

Die AfD Fraktion wird sich weiterhin gegen ihren willkürlichen Ausschluss aus dem parlamentarischen Kontrollgremium zur Wehr setzen.

Gerade im Hinblick auf die rechtswidrige Einstufung der Partei durch den Inlandsgeheimdienst des Bundes (das sogenannte Bundesamt für Verfassungsschutz) im Frühling diesen Jahres, ist klar, dass der Geheimdienst einer ordentlichen Kontrolle bedarf. Dies konnte seinerzeit nur durch das Eingreifen des Verwaltungsgerichts Kölns im Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz gestoppt werden. Offensichtlich sind weder die Regierungsparteien noch die angebliche Restopposition in den Parlamenten willens oder in der Lage eine Instrumentalisierung des Inlandsgeheimdiensts zu politischen Zwecken zu verhindern.

Deutschland ist neben Russland und Weißrussland eines der wenigen Länder Europas, welches den Inlandsgeheimdienst gegen die parlamentarische Opposition einsetzt. Dies ist eine Schande für die Demokratie in Deutschland und Bayern. Dies darf weder auf Bundesebene noch auf Landesebene so weitergehen. Die AfD Fraktion im Bayerischen Landtag wird alles dafür tun, dass der Inlandsgeheimdienst in Bayern nicht zur Bekämpfung unliebsamer Meinungen von den herrschenden Parteien missbraucht wird.

Zurzeit kann die AfD Fraktion nicht einmal kontrollieren was der Inlandsgeheimdienst bzw. Verfassungsschutz in Bayern macht. Es steht aber die Befürchtung im Raum, dass dieser ebenso instrumentalisiert wird wie das Bundesamt für Verfassungsschutz.“