Die Frage, ob der Bayerische Landtag das linksgerichtete sogenannte „Bündnis für Toleranz“ unterstützen darf, wurde nun vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof verhandelt. Das Urteil soll am 11. August gefällt werden. An der Gerichtsverhandlung in München nahm auch der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, teil.

Der Parlamentarische Geschäftsführer und rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, äußert sich dazu wie folgt:

„Der Bayerische Landtag ist Mitglied im sog. ‘Bündnis für Toleranz’. Mit bis zu 85.000 Euro jährlich fördert der Steuerzahler zwangsweise politische Projekte, die das ‘Bündnis’ durchführt. Die Mitgliedschaft des Landtags in einem Verein, der, laut Antwort der Staatsregierung auf meine schriftliche Anfrage, aufgrund von Wahlerfolgen angeblich rechtsextremer Parteien gegründet wurde, verstößt gegen das Neutralitätsprinzip staatlicher Institutionen. Der Landtag oder andere staatliche Organe dürfen keine ideologischen oder parteipolitischen Initiativen einseitig unterstützen oder gar aktiv an diesen teilnehmen.

Die Willensbildung hat vom Volk zum Staat zu erfolgen und nicht umgekehrt! Der Landtag muss seine staatliche Neutralitätspflicht ernst nehmen und aus dem linken ‘Bündnis für Toleranz’, in dem beispielsweise auch der DGB Mitglied ist, austreten.“