Die Söder-Regierung schiebt ausländische Straftäter nicht ab, auch wenn diese ein deutschfeindliches Delikt begangen haben. Dies geht aus den Antworten der Staatsregierung auf mehrere Anfragen des bayerischen Landtagsabgeordneten Christoph Maier (AfD) hervor. Konkret wollte Maier wissen, ob ein zum Tatzeitpunkt 42-jähriger Türke, der im vergangenen Jahr in Bad Wörishofen sein Opfer aus einer laut Staatsregierung deutschfeindlichen Motivation heraus schlug, abgeschoben wurde. Die Staatsregierung beantwortete die Frage mit einem Einzeiler: „Der türkische Staatsangehörige hat seinen Aufenthalt in Deutschland nicht beendet.“ Das gleiche gilt für einen zum Tatzeitpunkt angeblich 19-jährigen Gambier, der einen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes sowie die Hausleitung eines Asylbewerberheims deutschfeindlich beleidigte. Auch er lebt weiterhin unbehelligt in Deutschland.

Auf Maiers Frage, ob die Staatsregierung es grundsätzlich für geboten hält, ausländische Täter, die nachweislich eine politisch motivierte deutschfeindliche Straftat begangen haben, des Landes zu verweisen, antwortete die Regierung aus CSU und Freien Wählern ausweichend. Ein klares „Ja“ wurde vermieden und stattdessen leere Floskeln wie „Weltoffenheit“ und „Toleranz“ verwendet. Die rechtliche Rahmenbedingung hält die Staatsregierung in diesem Zusammenhang für ausreichend.

Die Zahl der von der Regierung gezählten deutschfeindlichen Straftaten ist im Jahr 2020 auf 22 Taten in Bayern gestiegen. 2019 waren es noch 20 bekanntgewordene Delikte. Seit dem Jahr 2019 werden deutschfeindliche Delikte in der Statistik eigens aufgeführt.

Christoph Maier, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, stellt dazu fest:

„Wer eine inländerfeindliche Straftat begeht, muss rausfliegen! Wer selbst diesen einfachen Grundsatz in Regierungsverantwortung missachtet, begeht Volksverrat! Ich fordere sichere Grenzen für eine sichere Zukunft und eine innländerfreundliche bayerische Heimat!“