Die Wirtschaftsauskunftei Crifbürgel hat für das 1. Quartal 2021 die aktuellen Zahlen der Privatinsolvenzen vorgelegt. Demnach haben sich seit Jahresbeginn 31.821 Personen insolvent gemeldet. Damit sind die Insolvenzen im Vergleich zum Vorjahr um 56,6 % gestiegen. Zwar resultiert dieser enorme Anstieg der Privatinsolvenzen auch aus der von vielen abgewarteten Gesetzesreform, die die Frist zur Abzahlung von Restschulden von sechs Jahren auf drei verkürzt hat, doch werden spätestens ab dem 2. Quartal jene Insolvenzen hinzukommen, die mit den Corona-Maßnahmen von Bundes- und Landesregierung in direktem Zusammenhang stehen. Hier erwarten die Experten von Crifbürgel bis zu 110.000 Privatinsolvenzen im Laufe des Jahres 2021, was eine Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr bedeuten würde.

Der arbeitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Ferdinand Mang, kommentiert dies wie folgt:

„Nach dem fast 15-monatigen Corona-Blindflug von Merkel und Söder lichtet sich langsam die Propaganda-Wolke. In der nächsten Zeit werden wir das ganze Ausmaß der Kollateralschäden zu spüren bekommen und mitansehen müssen, was die unverhältnismäßigen und engstirnigen Maßnahmen von Bundes- und Landesregierung angerichtet haben.

Die Tatsache, dass wir als AfD dieses Szenario vorhergesagt und vor den immensen Schäden gewarnt haben, ist für uns keine Genugtuung, sondern eher eine traurige Gewissheit.

Wir haben in den letzten Monaten eine noch nie dagewesene Hysterie im Umfang mit den Corona-Inzidenzwerten erlebt. Doch nun stellt sich die Frage, wie Merkel und Söder auf die Zahlen der Privatinsolvenzen reagieren werden, zumal diese, nach dem Merkelschen Inzidenzprinzip, den Wert von 35 Insolvenzen pro 100.000 Einwohner überschritten haben.

Als AfD verlangen wir von Merkel und Söder, alle Corona-Maßnahmen sofort aufzuheben, um den arbeitswilligen Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich selbstständig aus der Schuldenfalle herauszukämpfen.

Außerdem sollen Selbstständige, Arbeitnehmer in Kurzarbeit und Arbeitslose wieder in den Wirtschaftsbetrieb zurückkehren können, wenn die unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen unverzüglich beendet sind.“