Das Bundesverfassungsgericht hat das Klimaschutzgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Die Karlsruher Richter bemängelten in ihrem Urteil vom 29. April 2021 vor allem, dass die Vorgaben für die Minderung der Treibhausgas-Emissionen ab dem Jahr 2031 unzureichend seien. Daher forderten die Verfassungsrichter den Gesetzgeber auf, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für künftige Emissionen näher zu regeln.

Der Vorsitzende und umweltpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Prof. Dr. Ingo Hahn, äußert sich dazu wie folgt:

„Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich ein Urteil gefällt, dessen Tragweite noch kaum erahnt werden kann. Es könnte die Politik ermächtigen, künftig jedes verfassungsmäßige Grundrecht der Bürger unter einen abstrakten Klima-Vorbehalt zu stellen und auszuhebeln. Das Gericht gibt in einer Pressemitteilung selbst zu bedenken, dass in Zukunft ‚gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt‘ sein könnten. Damit drohen Ausgangssperren, Reise- und Berufsverbote sowie Enteignungen – also Maßnahmen, wie wir sie bereits unter dem Corona-Regime erleben müssen. Unter bloßem Verweis auf einen angeblich menschgemachten Klimawandel könnte der Entzug von Grund- und Freiheitsrechten fortgesetzt werden. Die Träume grünsozialistischer Autokraten würden in Erfüllung gehen.

Leider findet der Orwellsche Gedanke, Freiheiten abzuschaffen, um die Freiheit zu schützen, nicht nur bei Grünen und Linken, sondern auch bei unserem Ministerpräsidenten Markus Söder begeisterte Zustimmung. Er nannte das Klima-Urteil ‚wuchtig, aber richtig‘ und hat bereits deutlich gemacht, dass ein schwarz-grünes Bündnis seine künftige Wunschkoalition nach der Bundestagswahl ist. Bürgerliche Wähler, die ein solches Szenario vermeiden wollen, haben nur noch die AfD als einzige Möglichkeit, wenn sie eine kluge Verbindung von Naturschutz und wirtschaftlichen Erfordernissen wünschen. Nur das Prinzip der Freiheit garantiert die Entwicklung einer nachhaltigen, umweltschonenden, erfinderischen und kreativen Gesellschaft.“