Dem 750 Milliarden Euro umfassenden „Corona-Aufbaufonds“ der EU steht von deutscher Seite aus nichts mehr im Weg. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag der Initiative „Bündnis Bürgerwille“ gegen das Ratifizierungsgesetz zurückgewiesen. Damit kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen. Über die eigentliche Verfassungsklage ist damit zwar noch nicht entschieden, allerdings lasse sich, wie das Bundesverfassungsgericht mitteilte, „bei summarischer Prüfung“ keine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Verstoß gegen das Grundgesetz erkennen.

Der Bundestag hatte dem ‚Wiederaufbaufonds‘ am 25. März zugestimmt; der Bundesrat folgte einen Tag später. Die EU-Kommission kann mit der Aufnahme der Kredite jedoch erst beginnen, wenn alle 27 Staaten den Beschluss ratifiziert haben.

Der europapolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Martin Böhm, äußert sich dazu wie folgt:

„Aller Wahrscheinlichkeit nach hat das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung den Weg in die Schuldenunion heute freigemacht. Zwar ist die Verfassungsbeschwerde gegen den Corona-Aufbaufonds noch anhängig, aber wann die Entscheidung darüber erfolgen wird, ist nicht absehbar. In der Zwischenzeit sollen Verhältnisse geschaffen werden, die sich auch dann nicht mehr rückgängig machen lassen, wenn die Beschwerde schließlich doch noch Erfolg hätte. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen frohlockte schon und kündigte an, die ‚Next Generation EU‘ werde den Weg für eine grüne, digitale und widerstandsfähigere Europäische Union bahnen. Sie gibt sich also nicht einmal mehr Mühe, die Verschleuderung der hauptsächlich vom deutschen Steuerzahler aufzubringenden Milliardensummen für linksgrüne Gesellschaftsumbau-Projekte zu verheimlichen!

Trotzdem könnten sich die Eurokraten in ihrer blinden Machtversessenheit täuschen, da sie ihre Rechnung nicht nur auf Kosten Deutschlands, sondern auch anderer Staaten gemacht haben, die für die Schuldenmacherei der EU ebenfalls aufkommen sollen. Schließlich müssen alle 27 EU-Länder zustimmen, und zum Glück haben einige – im Gegensatz zu Deutschland – vernünftige Regierungen, denen ihre legitimen nationalen Interessen und ihre Verpflichtung gegenüber dem eigenen Volk wichtiger sind als die Finanzierung maroder südeuropäischer Pleitestaaten. Die Hoffnung ruht also, wieder einmal, darauf, dass andere Regierungen die deutschen Interessen, wenigstens mittelbar, eher vertreten als die Bundesregierung.

Sollten sich aber die eurokratischen Kräfte durchsetzen, die die Ausbeutung Deutschlands vorantreiben wollen, bleibt als letzter Weg noch derjenige, den Großbritannien erfolgreich vorgezeichnet hat. Nach diesem Urteil aus Karlsruhe bewahrheitet sich also die Notwendigkeit einer DEXIT-Strategie, wie sie die AfD in ihrem Programm zur Bundestagswahl fordert.“