Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzesentwurf im Bayerischen Landtag eingebracht, der zum Ziel hat, dem Naturschutz im Wald den Vorrang vor dem exzessiven sogenannten Klimaschutz, der zunehmend den Artenreichtum bedroht, einzuräumen. Im Zuge der ideologisierten Diskussion um den Klimaschutz gibt es nämlich wachsende Bestrebungen der Öko-Lobby, den Naturschutz, insbesondere den Artenschutz, zugunsten der “Energiewende” aufzuweichen. Hierzu gehört neben dem Windkraftausbau auch die zunehmende Wildentnahme im Rahmen des “Waldumbaus”.

Der jagd- und forstwirtschaftliche Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, sagt dazu folgendes:

“Mit Blick auf das in Berlin diskutierte neue Jagdgesetz und die dadurch zu erwartenden erhöhten Abschusszahlen für Schalenwild sehen wir uns gezwungen einzuschreiten. In unserem Gesetzesentwurf fordern wir daher, dass der geltende Grundsatz ‘Wald vor Wild’ in ‘Wald und Wild’ geändert wird, um einen angemessenen Interessensausgleich in bayerischen Revieren herzustellen und die Diskussion über Verbiss-Schäden durch Schalenwild wieder auf ein sachliches Maß zurückzuführen.

Die Einflussnahme gewisser Lobby-Verbände hat zu einem Ungleichgewicht zwischen den Interessen der Jagd- und der Forstwirtschaft geführt, das dem Ziel der Artenvielfalt und Biodiversität entgegensteht. Wir bekennen uns ebenso zur Jagd wie zu den berechtigten Anliegen der Forstwirtschaft und bekräftigen die Notwendigkeit menschlicher Eingriffe für den Mischwaldumbau, den Erhalt und die Nutzung unserer Wälder. Allerdings müssen wir mit Bedauern feststellen, dass sich die Verhältnismäßigkeit in letzter Zeit zu Lasten der Wildbestände — nicht in allen, aber in vielen Revieren — verschoben hat. Hier sehen wir die Notwendigkeit, wieder für Ausgeglichenheit und das richtige Verhältnis bei der Bejagung von Wild zu sorgen.

Die Bedrohung des Naturschutzes und der Artenvielfalt durch die sog. Energiewende wird sich zukünftig dramatisch erhöhen, sollten die Pläne der Staatsregierung Wirklichkeit werden. Denn es ist geplant, in den nächsten zwei bis drei Jahren 100 neue Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Staatsforste zu errichten und den Waldumbau in seiner derzeitigen aggressiven Form weiter zu forcieren.

Der maßgeblichen Zielsetzung des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG) — die biologische Vielfalt zumindest zu erhalten oder gar zu erhöhen — kann dann nicht mehr Rechnung getragen werden.

Daher fordern wir eine Änderung des Bayerischen Waldgesetzes, um die Errichtung von Windkraftanlagen im Staatswald zu unterbinden. Und in Körperschafts- sowie Privatwald sollen Windkraftanlagen nur dann errichtet werden dürfen, wenn eine Beeinträchtigung des Naturschutzes, insbesondere des Arten- und Biotopschutzes, dabei ausgeschlossen ist.”