Die Bundesregierung und das EU-Parlament haben sich kürzlich auf Lieferkettengesetze geeinigt, die massive Auswirkungen auf die Wirtschaftstätigkeit deutscher Unternehmen haben werden. Wie so oft hat die EU ein deutlich strengeres Regelwerk beschlossen, das bald in die deutsche Gesetzgebung einfließen wird. Ziel dieser Gesetze ist es, Unternehmer zu bestrafen, die in ihren Lieferketten Menschenrechts-Verstöße dulden oder gar begünstigen. Während der deutsche Gesetzentwurf Millionenstrafen für Unternehmen mit über 3000 Beschäftigten ab 2023 bzw. für solche mit mehr als 1000 Mitarbeitern ab 2034 vorsieht, will die EU auch kleine und mittlere Unternehmen in Haftung nehmen. Auch ist der Umwelt-Fokus im EU-Gesetz gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung deutlich verschärft.

Der industriepolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Gerd Mannes, sagt dazu folgendes:

“Gut gemeint ist in diesem Fall wieder einmal das Gegenteil von gut gemacht. Im Rahmen ihrer Wertschöpfungsketten generieren bayerische Firmen in den Entwicklungsländern relativ besser bezahlte Arbeitsplätze und höhere Umweltstandards, als es sie ohne ihr Engagement geben würde.

Die nun anvisierten Lieferkettengesetze würden aber nur dazu führen, dass sich viele bayerische Unternehmen aus den Lieferländern zurückziehen müssten. Das wird viele Arbeitnehmer (darunter leider auch Kinder) in den informellen Wirtschaftssektor abdrängen, zum Beispiel in den Bergbau oder sogar in die Prostitution. Damit ist niemanden geholfen und allen geschadet.

Anstatt wieder einmal einen kostspieligen und kontraproduktiven Sonderweg zu gehen, müssen Deutschland und die EU die Regierungen der Lieferländer dazu bewegen, längst ratifizierte soziale und ökologische Mindeststandards auch umzusetzen – etwa durch die Androhung reduzierter Entwicklungshilfe oder mit Negativlisten nach dem Vorbild der USA. Dazu hat die AfD-Fraktion entsprechende Anträge in den Landtag eingebracht.“