FFP2-Masken dienen dem Schutz vor Feinstaub am Arbeitsplatz und setzen eine umfangreiche Schulung sowie eine medizinische Untersuchung voraus. Dennoch hat die Bayerische Staatsregierung eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr zur Eindämmung der Corona-„Pandemie“ angeordnet.

Der AfD-Landtagsabgeordnete Martin Böhm hat die Staatsregierung daher gefragt, welche Studien ihr bezüglich eines erhöhten Infektionsrisikos in Geschäften oder Verkehrsmitteln vorlägen. Dazu konnte die Regierung keine konkrete Auskunft erteilen.

Der Abgeordnete Martin Böhm kommentiert dies wie folgt:

„Die Bayerische Staatsregierung ist weiterhin nicht in der Lage, die umstrittene Einführung der FFP2-Maskenpflicht angemessen zu begründen. In ihrer Antwort auf meine Anfrage konnte sie zu wissenschaftlichen Untersuchungen, die diese Pflicht nahelegen, keine einzige Angabe machen. Darüber hinaus überlässt sie die korrekte Verwendung oder hinreichende Reinigung der Masken der Eigenverantwortung des nicht entsprechend geschulten Bürgers. Dass dem Bürger nun ausnahmsweise vertraut wird, geschieht aber nicht aus Überzeugung, sondern ist reiner Pragmatismus, da die Verwendung nicht kontrolliert werden kann.

Die Wirksamkeit der FFP2-Masken ist überdies davon abhängig, dass sie dicht anliegen, was etwa bei Bartträgern nicht gegeben ist. ‚Wenn sie nicht absolut dicht aufgesetzt wird, wirkt sie nicht besser als eine einfache Einwegmaske‘, hat Johannes Knobloch, der Leiter des Bereichs Krankenhaushygiene am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, klargestellt. Solche Expertenmeinungen werden von der Staatsregierung ignoriert; sie räumt lediglich ein, dass sich die Schutzwirkung bei Bartträgern ‚relativiert‘.

Ähnliches gilt für etwaige gesundheitliche Schäden durch das Tragen der Masken. Solche seien bei verhältnismäßig kurzen Tragezeiten beim Einkaufen in Einzelhandelsgeschäften, im ÖPNV und bei der Abholung von Waren ‚eher nicht relevant‘, wie die Staatsregierung zynisch mitteilte. Denn in Bayern ist der Regionalverkehr grundsätzlich als ÖPNV eingestuft. Das heißt: Wer mit dem Regio von Coburg nach Passau fährt, überschreitet die laut der Arbeitsschutzregeln maximal zulässige Tragezeit von 75 Minuten um ein Vielfaches.

Insgesamt ist die bayerische Corona-Politik unausgegoren und in vielen Details völlig unbegründet. Ich fordere die Staatsregierung auf, sich endlich von ihrem Tunnelblick zu lösen und die FFP2-Maskenpflicht am 7. März enden zu lassen.“