Der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg hat die dortigen nächtlichen Ausgangsbeschränkungen aufgehoben. Damit gab das Gericht einem Eilantrag einer Klägerin aus Tübingen statt. Der Beschluss ist unanfechtbar. Das landesweit von 20.00 Uhr bis 05.00 Uhr geltende Ausgangsverbot ist laut dem Urteil der Richter zu undifferenziert und angesichts der verbesserten Pandemielage nicht mehr angemessen.

Die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, kommentiert dies wie folgt:

„Schon wieder wurden Corona-Maßnahmen von einem Gericht gekippt. Nach den bayerischen Gerichtsurteilen, die Ministerpräsident Söder das generelle Alkoholverbot in der Öffentlichkeit und die 15-km-Sperrzone untersagten, hat nun auch der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof der grün-schwarzen Landesregierung eine schallende Ohrfeige erteilt: Die nächtliche Ausgangssperre ist rechtswidrig und muss mit Wirkung ab Donnerstag beendet werden. Das Gericht rügte insbesondere den pauschalen und flächendeckenden Charakter des Verbotes. Ein landesweites Ausgangsverbot sei nur dann gerechtfertigt, wenn seine Aufhebung unter Einbeziehung aller anderen Maßnahmen zu einer erheblichen Zunahme der Infektionen führen würde.

Die baden-württembergischen Richter unterstützen damit eine wesentliche Forderung, die in den Parlamenten insbesondere von der AfD vertreten wird: Die Corona-Maßnahmen müssen differenziert ausgestaltet sein und sowohl das regionale Infektionsgeschehen als auch die Situation der Risikogruppen sowie die gesamtgesellschaftlichen Folgen berücksichtigen. Auch angesichts der drohenden Insolvenzwelle vor allem bei kleinen und mittleren Betrieben, auf die jüngst die IHK Niederbayern hingewiesen hat, ist die Holzhammermethode des totalen Lockdowns verheerend.

Das Urteil aus Mannheim ist vor der Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin am kommenden Mittwoch ein wegweisendes Signal: So darf es nicht weitergehen. Der pauschale Entzug von Grundrechten ist verfassungswidrig und muss sofort ein Ende haben! Ich fordere die Staatsregierung auf, auch in Bayern die volle verfassungsmäßige Ordnung wieder herzustellen!“