Bei der heutigen Befragung der Bayerischen Staatsregierung zur Coronakrise hat die AfD-Fraktion die Frage gestellt, wer für Impfschäden aufgrund von Nebenwirkungen der Covid-19-Schutzimpfung während der Notzulassung sowie nach der regulären Einführung haften wird. Auch hinsichtlich der genauen gesetzlichen Regelung der Haftungsfragen wünschte die AfD-Fraktion eine Auskunft.

Die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml erklärte dazu, dass die Staatsregierung in Kontakt mit dem Bundesgesundheitsminister stehe und von ihm Informationen dazu erwarte. Man befinde sich in einer Phase der Klärung, so Huml, denn die Vergabe des Impfstoffes erfolge auf andere Weise als üblich, im Rahmen eines „Kontingierens“.

Die Gesundheitsministerin versprach zwar, dass die Frage der Haftung bis zur endgültigen Zulassung geklärt und der Bürger damit nicht allein gelassen würde. Trotzdem kann – so die Befürchtung der AfD – nicht ausgeschlossen werden, dass am Ende doch der Steuerzahler bzw. der Bürger selbst haften muss. Auf EU-Ebene wurden bereits Verträge mit den Impfstoffherstellern unterzeichnet, in denen die Haftung bei Nebenwirkungen oder Folgeschäden der Impfung von der EU, also von den Steuerzahlern, übernommen werden soll.

Die AfD-Fraktion äußert daher die Sorge, dass ein im Schnelldurchlauf über eine Notzulassung eingeführter Impfstoff zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbare Folgeschäden nach sich ziehen könnte, die bei ungünstigen vertraglichen Regelungen dem deutschen Steuerzahler zur Last fallen würden.