Im Bundestag wurde am Donnerstag in einer ersten halbstündigen Lesung der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD behandelt. Das vorgelegte Gesetz soll Grundlage sein für ein „registerübergreifendes Identitätsmanagement mit einem eindeutigen und veränderungsfesten Ordnungsmerkmal (Identifikationsnummer)“. Diese Identifikationsnummer soll von einer zentralen Registermodernisierungsbehörde verwaltet werden, die beim Bundesverwaltungsamt angesiedelt wird und 250 Mitarbeiter haben wird. Die neue Identifikationsnummer wird mit ihren Verwaltungsmöglichkeiten über die bisherige Steueridentifikationsnummer hinausgehen. Für den Bundesbeauftragten für Datenschutz ist dieses Vorhaben verfassungswidrig, da es keine „hinreichenden strukturellen und systematischen Hemmnisse vorgesehen sind, die einen Missbrauch des Systems sowohl von innen heraus als auch nach außen effektiv verhindern.“

Der bundespolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Martin Böhm, sagt hierzu:

„Es ist symptomatisch in welcher Windeseile, abseits der großen öffentlichen Wahrnehmung, solch drastische Gesetze im Bundestag behandelt werden.

Ähnlich dem Infektionsschutzgesetz, so wird auch bei diesem Gesetzesvorhaben massiv in die Grundrechte der Bürger eingegriffen, ohne dabei für eine breite Diskussion zu sorgen.

Ein Gesetz und eine von diesem Gesetz geschaffene Behörde sollen nun eine zentrale Verwaltung privater Daten aller deutschen Bürger ermöglichen. Doch hier wird ein möglicher Missbrauch von innen wie auch von außen kaum berücksichtigt.

Als AfD sehen wir ein solches Gesetz und seine Auswirkungen auf die Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen Bürgers als höchst problematisch an.

Hier werden Tür und Tor geöffnet werden für die absolute Kontrolle der Bürger, sowie die Gefahr von äußeren Hackangriffen und der daraus resultierenden schwerwiegenden Folgen für Datensicherheit und Anonymität.“