Die AfD-Fraktion hat im Anschluss an die heutige Regierungserklärung des Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, der die Bürger Bayerns vor unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen und Rechtsbrüchen der Staatsregierung schützen soll. Die Bekämpfung der Pandemie durch Infektionsschutzverordnungen ist eine Missachtung der Demokratie, da das Parlament systematisch übergangen wird. Daher verlangt die AfD-Fraktion, dass der Bayerische Landtag, gemäß der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Wesentlichkeitstheorie, jederzeit an den Entscheidungen zur Pandemiebekämpfung beteiligt wird.

Darüber hinaus fordert die AfD-Fraktion, dass die Lockdown-Verordnungen, die ab 2. November 2020 gelten sollen, unverzüglich zurückgenommen werden. Die Politik muss wieder nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit handeln. Die aktuelle Situation ist rechtswidrig und setzt den Freistaat der Gefahr der Staatshaftung aus. Auch um die daraus resultierenden finanziellen Risiken abzuwenden, ist von einem neuerlichen Lockdown abzusehen und die Situation, auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Ausbreitung des Virus, neu zu bewerten.

Insgesamt ist festzustellen, dass die Staatsregierung

  • unverhältnismäßig harte Maßnahmen ergreift, die der tatsächlichen Gefährdung der Bevölkerung durch das Coronavirus nicht entsprechen;
  • das Infektionsschutzgesetz, das auf andere Pandemieformen zugeschnitten ist, missbraucht, um die Rechte der Bürger verfassungswidrig zu beschränken;
  • der Wesentlichkeitstheorie und damit der Gesetzgebungskompetenz des Parlaments nicht Rechnung trägt;
  • staatliche Ressourcen dazu verwendet, die Bürger zu drangsalieren;
  • zur Denunziation aufruft;
  • die Gesellschaft spaltet;
  • Ängste schürt und Panik verbreitet
  • und jegliches Gespür für angemessenes Handeln verloren hat.

Dieser Zustand ist unverzüglich zu beenden! Unser Grundgesetz gilt trotz des Coronavirus. Alle Macht geht vom Volke aus und nicht von der Bayerischen Staatsregierung.