Heute fand im Bayerischen Landtag eine Expertenanhörung des Umweltausschusses zum Entwurf des Bayerisches Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) statt.

Der umweltpolitische Sprecher und Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Prof. Dr. Ingo Hahn, äußert sich über die Anhörung wie folgt:

„Expertenanhörungen sollen grundsätzlich dazu dienen, den Abgeordneten einen umfassenden und aktuellen Stand der Wissenschaft zu vermitteln. Ebenso wichtig ist die Präsenz eines breiten wissenschaftlichen Spektrums, so dass möglichst alle anerkannten Meinungen vertreten sind. Es soll den Politikern letztlich eine wissenschaftliche Grundlage für deren Entscheidungen bieten.

Heute wurden wir allerdings erneut Zeugen, dass eine wissenschaftliche Sachlichkeit in der aufgeheizten Klimadebatte keineswegs selbstverständlich ist.

Es wurde nämlich nur ein Experte geladen, der sich wirklich kritisch mit den Grundlagen, auf welchen das Klimaschutzgesetz formuliert wurde, auseinandersetzte: Dipl.-Ing. Michael Limburg.

Herr Limburg lieferte ein sachlich differenziertes Bild ab und monierte die Behauptung im Vortext zum Klimaschutzgesetzes, dass durch ‚rasches und entschlossenes Handeln´ seitens Bayerns, Deutschlands oder der EU, der Anstieg der ‚durchschnittlichen Erdtemperatur´ begrenzt werden könne.

Auch wurde unzulässig behauptet, dass, je höher der Temperaturanstieg sei, desto erheblicher die Kosten für Klimaschäden und die erforderliche Anpassung an den Klimawandel ausfallen würden.

Doch entgegen der Meinung anderer Experten, das Klimaschutzgesetz sei eine Win-Win-Situation, stellte Herr Limburg richtigerweise fest, dass es sich tatsächlich um eine Win-Lose-Situation handle. Wobei die Gewinner schnell benannt seien, nämlich etwa wenige industrielle Investoren und Produzenten der Erneuerbaren Energien. Verlierer seien defacto alle anderen: Mensch, Natur, Tiere, Pflanzen – schlichtweg die globalen Ökosysteme.

Seine Empfehlung lautet daher, den Entwurf in Gänze abzulehnen. Dem schließe ich mich ausdrücklich an.

Zum allgemeinen Nutzen eines Klimaschutzgesetzes lässt sich schließlich nur attestieren, dass weder Bayern noch ganz Deutschland einen nennenswerten Einfluss auf das Klimageschehen der Erde haben werden: schon einfach aus dem Grund, weil sowohl die Emissionen Bayerns als auch ganz Deutschlands viel zu gering sind, um eine messbare Änderung des Klimas bewirken zu können.

Der einzig erreichte Effekt eines solchen Gesetzes wird am Ende der beschleunigte Niedergang unseres Wohlstandes sein als auch das Hervorrufen von schwerwiegende Umweltproblemen, wie etwa der Biodiversitätsverlust durch Windkraft und Photovoltaik.“