Heute wurde im Bayerischen Landtag ein Dringlichkeitsantrag der AfD zum Schutz kranker und behinderter Menschen gegen willkürliche Benachteiligung infolge der Coronamaßnahmen beraten. Obwohl es für die Betroffenen eine klare Ausnahmeregelung von der Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung gibt, sind Betroffene vielfach Repressionen und Ungleichbehandlungen ausgesetzt.

Dazu nimmt der behindertenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Ulrich Singer, wie folgt Stellung:

„Es erreichen uns laufend Berichte von Betroffenen, die im Alltag schwerwiegende Benachteiligungen erfahren. So werden Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können, nicht mehr vom Bus befördert. Ebenso wird berichtet, dass Fahrgäste von der Polizei bereits gezwungen wurden, ihre Reise in Sonderabteilen fortzusetzen, obwohl sie ihre Befreiung von der Maskenpflicht mit einem gültigen ärztlichen Attest glaubhaft gemacht hatten.

Aus Angst vor den hohen Strafen der Staatsregierung werden schwerwiegende Verstöße gegen geltendes Recht in Kauf genommen. Es muss klar sein, dass eine Benachteiligung von behinderten und kranken Menschen weiterhin ein Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, das Behindertengleichstellungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz darstellt.“

Jan Schiffers, AfD-Landtagsabgeordneter und Mitglied im Sozialausschuss, ergänzt:

„Diese unhaltbaren Zustände hat die Staatsregierung durch ihre völlig überzogenen Maßnahmen zu verantworten. Markus Söder hat mit seiner durch keine wissenschaftliche Empirie mehr zurechtfertigenden Politik der Angstmacherei einen großen gesellschaftspolitischen Schaden angerichtet. Behinderte und kranke Menschen müssen die Rechtsunsicherheit ausbaden, welche Söder und sein Kabinett ausgelöst haben, seitdem sie in Bayern ohne Beteiligung des Landtags schwerwiegende Grundrechtseingriffe zur Regel erklärt haben. Unternehmer müssen jederzeit mit hohen Strafen rechnen. Geschäftsbeziehungen und Zugänge zu Geschäften, Verkehrsmitteln und Restaurants werden willkürlich eingeschränkt und betroffene Menschen schwer benachteiligt.

Corona ist nicht Ebola. Die drastischen Maßnahmen sind nicht mehr zu rechtfertigen. Den Menschen im Land muss erklärt werden, dass trotz der Söderschen Hygienediktatur alle bisherigen Gesetze und auch die Verfassung mit ihren Grundrechten weiter gelten.“