Fast 50.000 Straftaten von Kindern unter 14 Jahren gab es in den Jahren 2016, 2017 und 2018 im Freistaat Bayern – etwa 5000 davon wurden von Kindern im Alter zwischen sechs und acht Jahren begangen. Und mehrere hundert dieser Verbrechen richteten sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Das ergab eine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Christian Klingen.

„Wohlgemerkt – wir sprechen hier von Kindern bis 14 Jahren,“ so AfD-Politiker Klingen.
Auch ganz oben auf der Liste: Körperverletzung und Rohheitsdelikte, wie Raub und räuberische Erpressung, mit jeweils weit über 5000 Fällen. In fast der Hälfte aller Fälle wurden die Tatverdächtigen als „Nicht-deutsch“ oder „Zuwanderer“ geführt. Im Jahr 2016 lag der Ausländeranteil gar bei 80 Prozent!

„Alarmierende Zahlen – zumal Kinder unter 14 als nicht strafmündig gelten und damit keinerlei strafrechtliche Konsequenzen für ihr Handeln fürchten müssen“, sagt Christian Klingen. „Hier muss das Gesetz dringend geändert werden!“

Die Staatsregierung scheint jedoch nichts zu planen. Dabei fordert auch die Deutsche Polizeigewerkschaft seit Jahren eine Herabsetzung der Strafmündigkeit, um endlich eine geeignete Einwirkungsmöglichkeit auf diese kindlichen Straftäter zu schaffen. „Denn für Opfer von Straftaten kommt es nicht auf das Alter des Täters an. Vielmehr schuldet der Staat seinen Bürgern den Schutz ihrer individuellen Sicherheit und den Schutz vor Verbrechen!“, stellt Klingen klar.

Die AfD will die Strafmündigkeit bei Kindern auf 12 Jahre heruntersetzen.