Beim Thema „Kirchenasyl“ bahnt sich ein neuer Streit zwischen Staat und Kirchen an. Darauf deutet ein interner Bericht des Bundesinnenministeriums (BMI) mit dem Titel „Kirchenasyl – Evaluierung des neuen Verfahrens“ hin, über den die Tageszeitung „Die Welt“ berichtete. Darin wird dokumentiert, dass die Kirchen Ablehnungsbescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nahezu prinzipiell nicht anerkennen. Nur zehn Prozent der Betroffenen würden das Kirchenasyl nach einer Ablehnung verlassen.

Dazu sagt Martin Böhm, bundes- und europapolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:

„Diese Entwicklung wundert mich überhaupt nicht. Wenn die Exekutive nicht bereit oder in der Lage ist, Rechtsstaatlichkeit durchzusetzen, macht eben jeder, was er will. Das gilt auch für die Bayerische Staatsregierung. Vor gut einem Jahr hat sie auf meine Anfrage hin die Vereinbarung zwischen dem BAMF und den Amtskirchen als ‚gute und ausgewogene Lösung‘ bezeichnet. Offenbar ist diese Lösung aber kläglich gescheitert, wie der Bericht des BMI nahegelegt. In der Antwort auf meine klare Frage, ob die Söder-Regierung die ‚christlich-humanistische Tradition des Kirchenasyls‘ höher bewertet oder das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, wurde nur herumgeeiert.

Ich fordere die Staatsregierung auf, sich eindeutig und unmissverständlich dazu zu bekennen, dass das Recht unteilbar ist und für jeden gleichermaßen gilt. Schluss mit den Sonderrechten und Privilegien für die Amtskirchen, denen die Mitglieder, wie die aktuellen Rekord-Zahlen bei den Kirchenaustritten beweisen, verständlicherweise in Scharen davonlaufen. Offenkundig geht es den religiös ausgezehrten Amtskirchen beim Kirchenasyl allein darum, Überstellungen nach den Dublin-Regeln in die eigentlich zuständigen EU-Staaten zu verhindern.

Bayern muss sich auf Bundesebene dafür stark machen, dass die Vereinbarung zwischen BAMF und Amtskirchen aufgekündigt wird und rechtsstaatliche Verhältnisse in vollem Umfang wiedereingesetzt werden.“