Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag wird gegen die Maskenpflicht für Abgeordnete, die von der Landtagspräsidentin Ilse Aigner auf Basis des Hausrechts beschlossen wurde, beim Münchner Verwaltungsgericht eine Klage einreichen. Hinzu kommt ein Eilantrag gegen die Landtagspräsidentin als Antragsgegnerin in Sachen Anordnung und Dienstanweisung.

Inhaltlich bezieht sich die Klage auf die Rechtmäßigkeit der Maskenpflicht für Abgeordnete, die bis dato vom Bayerischen Landtag nicht verfügt wurde. Durch die verspätete Anordnung der Maskenpflicht werde auch der Ermessensspielraum für die Landtagspräsidentin beschränkt.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, betont hierzu:

„Mit der aufgezwungenen Maskenpflicht wird das freie Mandat beeinträchtigt, weil die parlamentarische Rede durch die nur am Platz aufgehobene Maskenpflicht beschränkt wird.

Die Einschränkung der freien Ausübung des Mandats erweist sich somit als unverhältnismäßig, zumal im Plenum die Anwesenheit der Abgeordneten ohnehin stark verringert wurde.

Darüber hinaus kann die Landtagspräsidentin keine konkreten Rahmenbedingungen nennen, auf deren Basis die Maskenpflicht eingeführt wird. Noch gravierender ist die Tatsache, dass es keine Maßstäbe oder Vorgaben gibt, die Grundlage sein werden für die Aufhebung der Maskenpflicht. Diese Handhabe zeigt ein hohes Maß an Intransparenz und Willkür.“